Heilkunde (Physiotherapie) - Erlaubnis der Ausübung

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Übersicht

Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht sind, vorbehalten. Zur Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie werden alle Anträge zuerst nach Aktenlage geprüft. Es werden zunächst die vorgelegten Zeugnisse und die ggf. vorliegenden sonstigen Nachweis über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen dahingehend geprüft, ob und inwieweit die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie nach Aktenlage erteilt werden kann. Dabei kommt es immer auf die möglichen Einzelumstände an.

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie,
  • Personalausweis in Kopie,
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • eine amtliche Meldebescheinigung,
  • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
  • ggf. eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Selbstauskunft),
  • einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut,
  • einen Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse in den Bereichen Differentialdiagnostik und Berufs- und Gesetzeskunde,
  • ein Attest eines niedergelassenen Arztes.

Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

  • Nachweis Berufsausbildung Physiotherapie,
  • 60-stündiges Curriculum zur Schließung der normativen Kenntnislücke,
  • Nachweis über mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (Angabe des Zeitraums) als Physiotherapeut, mindestens halbschichtig (Angabe der Wochenstunden),
  • Nachweise der abgelegten Aus- und Fortbildungen.

Hinweis: Die zuständige Stelle behält sich vor, eine Übersicht der in der 60-stündigen Fortbildung abgelegte schriftliche Erfolgskontrolle anzufordern.

Sie müssen

  • Mindestens 25 Jahre alt sein,
  • Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
  • Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verwaltungsgebühr: 141,00 EUR
 
Ablehnung nach Aktenlage: 105,75 EUR
 
Die Gebühr im Widerspruchsverfahren richtet sich nach § 18 Gebührengesetz für das Land Brandenburg.
Heilpraktiker