Öffnungzeiten und Termine
Während der Pandemie ist ein persönlicher Besuch der Kreisverwaltung eingeschränkt möglich - in dringenden Fällen -selbstverständlich mittels einer Terminvereinbarung- bieten die Fachdienste ihren Service an. Eine Übersicht der Regelungen finden Sie hier (Link). Bitte beachten Sie auch die Information der Kreisverwaltung zur Kontaktnachverfolgung, siehe Info nach Art. 13 DSGVO.
Aktuelle Presseinformationen des Landkreises zum Coronageschehen lesen Sie hier (Link).
Schnelltest-Angebote im Landkreis
SARS-CoV-2-Test im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Achtung: Die Mitteilung über die Schließung einer Teststelle geht dem Landkreis nicht immer zu. Bitte prüfen Sie direkt bei dem jeweiligen Anbieter, ob dieser aktuell Tests anbietet!
Aktuell bestehen rund 50 Teststellen für SARS-CoV-2-Tests im Landkreis - hier zur Karte der Teststellen in Potsdam-Mittelmark. Damit besteht ein Angebot an Teststellen mit/in den kreisangehörigen Kommunen, bitte beachten Sie die Information Ihrer Gemeinde oder Stadt. Wichtig: Ein Test wird nur für symptomfreie Personen angeboten! Bei Symptomen ist der Hausarzt oder eine Abstreichstelle zu konsultieren.
Derzeit sind diese Angebote für einen SARS-CoV-2-Schnelltest im Landkreis bekannt. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch der genannten Einrichtungen über die Modalitäten des Testverfahrens, ggf. ist die Teststelle nicht mehr geöffnet!
PCR-Test im Kreis Potsdam-Mittelmark
Neben den bestehenden Schnelltest-Stellen werden an einigen Orten auch sogenannte PCR-Tests angeboten.
Sofern Sie Symptome einer möglichen Corona-Infektion aufweisen, beachten Sie bitte die Hinweise des RKI:
Maßnahmen bei Symptomen, auch ohne Vorliegen eines Testergebnisses
Da jegliche respiratorische Symptomatik, auch ein alleiniger Schnupfen, Ausdruck einer SARS-CoV-2-Infektion sein kann, sollten Personen, bei denen die Testkriterien nicht erfüllt sind oder kein Testergebnis vorliegt, sich trotzdem so verhalten, dass Übertragungen verhindert werden, wenn sie eine COVID-19-Erkrankung hätten. Dazu gehört, soweit umsetzbar, eine Isolierung zu Hause für 5 Tage UND erst nach weiteren 48 h Symptomfreiheit vor Beendigung der Isolierung sowie eine Kontaktreduktion. Bei sekundärer klinischer Verschlechterung wird eine sofortige Testung auf SARS-CoV-2 empfohlen.