Ausbildungsförderung

Der Fachdienst Soziales und Wohnen in unserer Kreisverwaltung nimmt Anträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz entgegen. Diese Anträge können Sie mittlerweile auch online stellen. Je nach Art der Ausbildung, kann die Zuständigkeit unterschiedlicher BAföG-Ämter gegeben sein.

BAföG für Schülerinnen und Schüler: Zuständig sind in der Regel die BAföG-Ämter am Wohnsitz der Eltern bei den Kreisverwaltungen oder Stadtverwaltungen kreisfreier Städte.

BAföG für Studentinnen und Studenten: Zuständig ist das BAföG-Amt am Studienort (Studentenwerk).

Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellenden.

Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Ausbildungsförderung gelangen Sie über folgende Links:

Bundesausbildungsförderung für Schüler*innen - BAföG
Infoblatt BAföG

Brandenburgische Ausbildungsförderung - BbgAföG
Infoblatt BbgAföG

Aufstiegsfortbildungsförderung - Meister-BAföG
Infoblatt Meister-BAföG

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