Beitragsfreiheit für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort
Der Kreiselternbeirat Potsdam-Mittelmark hat die nachfolgende Information für Eltern und Sorgeberechtigte herausgegebenDie Kindertagesbetreuung sollen alle Kinder nutzen können, egal, wie viel Geld die Eltern/ Personensorgeberechtigten verdienen. Deshalb ist in Brandenburg bereits seit dem 01.08.2018 das letzte Jahr vor der Einschulung für alle Kinder beitragsfrei. Nun folgte zum 01.08.2019 ein weiterer Schritt in die Beitragbefreiung. Kinder aus Familien, die Sozialtransferleistungen erhalten oder deren Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, sind ebenfalls beitragsfrei. Den Personensorgeberechtigten ist kein Elternbeitrag zuzumuten (siehe § 2 KitaBBV). Diese Ausweitung der Beitragsfreiheit gilt für Kinder in der Krippe, im Kindergarten, im Hort und in der Kindertagespflege. Es kommt nicht auf die Länge der Betreuungszeit an. Alle Betreuungsumfänge sind beitragsfrei wenn die Voraussetzungen der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung zutreffen. Was sind Sozialtransferleistungen?
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII (Sozialhilfe)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
der Kinderzuschlag zum Kindergeld
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Einkommensgrenze netto nach Kita-BBV 1.666,67/ Monat = 20.000,00 netto/ Jahr
Einkommensgrenze netto pauschal für Wohngeld ca. 2.023,00/ Monat = 24.276,00 netto/ Jahr
(die Höhe hängt natürlich vom individuellen Anspruch ab) Einkommensgrenzen von Wohngeld und Kita-BBV sind unterschiedlich. Wie werde ich vom Beitrag befreit? • Empfänger von Transferleistung gehen mit Ihren Leistungsbescheiden zum Betreiber der Einrichtung und verlangen die Beitragsbefreiung ab sofort. Ein formloser schriftlicher Antrag auf Beitragsbefreiung mit Datum und einer Übergabebestätigung der Unterlagen wäre ratsam. So könnt ihr die Einreichung der nötigen Unterlagen später nachweisen. • Geringverdiener gehen mit ihren Verdienstbescheinigungen zum Träger und verlangen die Beitragsbefreiung ab sofort. Ein formloser schriftlicher Antrag auf Beitragsbefreiung mit Datum und einer Übergabebestätigung der Unterlagen ist auch hier wieder zu empfehlen. • Wer zu den Stichtagen 01.12.2019, 01.03.2020, 01.06.2020 oder 01.09.2020 (die Stichtage sind jedes Jahr gleich) keinen Leistungsbescheid beim Träger der Kita vorlegen konnte, der kann einen Antrag zur Übernahme der Elternbeiträge beim Landkreis Potsdam-Mittelmark stellen. Dieser übernimmt dann bis zum nächsten Stichtag rückwirkend die Elternbeiträge von Tag der Bewilligung der sozialen Transferleistungen an. Es ist also sehr wichtig den Träger rechtzeitig zu informieren und dann die Übernahme der Elternbeiträge beim Landkreis zu beantragen • Eine Übernahme von Elternbeiträgen vor dem 01.08.2019 ist ebenfalls noch möglich. Es gelten aber andere Rechtsvorschriften. Der Antrag ist auch beim Fachdienst Finanzhilfen des Landkreis Potsdam-Mittelmark zu stellen. Bei Fragen informiert der Kita-Elternbeirat PM. Wichtige Adressen:
Landkreis Potsdam-Mittelmark Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Postanschrift: Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Beratung zum Wohngeld und zur Antragstellung in den Beratungszentren des Landkreises Potsdam-Mittelmark. |
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