Aktuelles, Bildung und Soziales

Beitragsfreiheit für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort

Kita-Kinder in der Einrichtung
Der Kreiselternbeirat Potsdam-Mittelmark hat die nachfolgende Information für Eltern und Sorgeberechtigte herausgegeben

Die Kindertagesbetreuung sollen alle Kinder nutzen können, egal, wie viel Geld die Eltern/ Personensorgeberechtigten verdienen. Deshalb ist in Brandenburg bereits seit dem 01.08.2018 das letzte Jahr vor der Einschulung für alle Kinder beitragsfrei. Nun folgte zum 01.08.2019 ein weiterer Schritt in die Beitragbefreiung. Kinder aus Familien, die Sozialtransferleistungen erhalten oder deren Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, sind ebenfalls beitragsfrei. Den Personensorgeberechtigten ist kein Elternbeitrag zuzumuten (siehe § 2 KitaBBV). Diese Ausweitung der Beitragsfreiheit gilt für Kinder in der Krippe, im Kindergarten, im Hort und in der Kindertagespflege. Es kommt nicht auf die Länge der Betreuungszeit an. Alle Betreuungsumfänge sind beitragsfrei wenn die Voraussetzungen der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung zutreffen. Was sind Sozialtransferleistungen?
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) 
    Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII (Sozialhilfe)
    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    der Kinderzuschlag zum Kindergeld
    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Was zählt zum Einkommen? Im Regelfall sind es alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, auch Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- und Waisenrenten, Unterhaltsbezüge sowie das Elterngeld, es gibt aber auch Ausnahmen.  Nicht zum Einkommen gehören das Kindergeld, das Baukindergeld sowie die Eigenheimzulage.  Abzuziehen sind dann die gezahlten Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, angemessene Beiträge zu privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes mit dem Mindesteigenbeitrag und Werbungskosten. Mehr als 20.000€ im Jahr? Sorgeberechtigte, deren Einkommen über 20.000,00 € Nettoeinkommen liegt und die keine Transferleistungen beziehen, können aktuell nicht durch die Kita-BBV vom Beitrag befreit werden. Hier lohnt sich vielleicht eine Beratung in der Wohngeldstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Werden auch nur 10,00 € Wohngeld bewilligt, bringt das ggf. die sofortige Befreiung vom Kitabeitrag. Wohngeld wird für das Wohnen zur Miete und auch für Eigenheimbesitzer gewährt. Ein Beispiel: Eltern und 2 Kinder aus der Region Bad Belzig
Einkommensgrenze netto nach Kita-BBV 1.666,67/ Monat = 20.000,00 netto/ Jahr
Einkommensgrenze netto pauschal für Wohngeld ca. 2.023,00/ Monat = 24.276,00 netto/ Jahr
(die Höhe hängt natürlich vom individuellen Anspruch ab)                             Einkommensgrenzen von Wohngeld und Kita-BBV sind unterschiedlich. Wie werde ich vom Beitrag befreit? • Empfänger von Transferleistung gehen mit Ihren Leistungsbescheiden zum Betreiber der Einrichtung und verlangen die Beitragsbefreiung ab sofort. Ein formloser schriftlicher Antrag auf Beitragsbefreiung mit Datum und einer Übergabebestätigung der Unterlagen wäre ratsam. So könnt ihr die Einreichung der nötigen Unterlagen später nachweisen. • Geringverdiener gehen mit ihren Verdienstbescheinigungen zum Träger und verlangen die Beitragsbefreiung ab sofort. Ein formloser schriftlicher Antrag auf Beitragsbefreiung mit Datum und einer Übergabebestätigung der Unterlagen ist auch hier wieder zu empfehlen. • Wer zu den Stichtagen 01.12.2019, 01.03.2020, 01.06.2020 oder 01.09.2020  (die Stichtage sind jedes Jahr gleich) keinen Leistungsbescheid beim Träger der Kita vorlegen konnte, der kann einen Antrag zur Übernahme der Elternbeiträge beim Landkreis Potsdam-Mittelmark stellen. Dieser übernimmt dann bis zum nächsten Stichtag rückwirkend die Elternbeiträge von Tag der Bewilligung der sozialen Transferleistungen an. Es ist also sehr wichtig den Träger rechtzeitig zu informieren und dann die Übernahme der Elternbeiträge beim Landkreis zu beantragen • Eine Übernahme von Elternbeiträgen vor dem 01.08.2019 ist ebenfalls noch möglich. Es gelten aber andere Rechtsvorschriften. Der Antrag ist auch beim Fachdienst Finanzhilfen des Landkreis Potsdam-Mittelmark zu stellen. Bei Fragen informiert der Kita-Elternbeirat PMWichtige Adressen:

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Wohngeldbehörde
Lankeweg 4, 14513 Teltow /

Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig


 Telefon: 033841 91-368
Telefax: 03328 318-529 (Antragstellung per Fax nicht möglich!)
E-Mail: sozialamt@potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Finanzhilfen für Familien (Jugendamt)
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 739-334 (Sekretariat)

Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Beratung zum Wohngeld und zur Antragstellung in den Beratungszentren des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

 

 

 

 

 

 

 

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