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Zuschuss für Abiturienten – Unterstützung durch das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz

Schüler eine Gymnasiums
Schüler eine Gymnasiums
Das Land Brandenburg unterstützt die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien. Anspruch auf die Landesausbildungsförderung haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen.
Die Landesausbildungsförderung wird grundsätzlich für die Dauer des Schulverhältnisses einschließlich der unterrichtsfreien Zeit von Beginn des Monats geleistet, in dem der Eintritt in einen der genannten Bildungsgänge erfolgt. Sie muss zeitnah beantragt werden.
Wird der Antrag erst nach Eintritt in den Bildungsgang gestellt, so wird die Landesausbildungsförderung vom Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingereicht wurde.
Die Höhe der Ausbildungsförderung beträgt monatlich 100 Euro.

Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, deren Eltern -       Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz,
-       Wohngeld,
-       Arbeitslosengeld II,
-       Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
-       Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
-       Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei 
        Erwerbsminderung nach dem SGB XII

erhalten.
Für die Beratung sowie die Bearbeitung des Antrages ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Potsdam-Mittelmark  zuständig (Telefon: 033841/ 91368). Nähere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Potsdam-Mittelmark www.potsdam-mittelmark.de unter der Rubrik Bürgerservice Stichwort Ausbildungsförderung.
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