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Öffentliche Bekanntgabe 28. April 2021

Elektronische öffentliche Bekanntgabe gemäß § 1 der Verordnung zur elektronischen öffentlichen Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 12.02.2021 (GVBl. II Nr. 17/2021): Hiermit gibt der Landkreises Potsdam-Mittelmark Folgendes bekannt: Achte Allgemeinverfügung des Landkreises Potsdam-Mittelmark über das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen an besonders stark frequentierten öffentlich zugänglichen Orten vom 27.04.2021Für alle Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, gilt an folgenden Orten die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske) zu tragen, die den Anforderungen des § 2 Absatz 1 und 2 der „Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ vom 6. März 2021 (7. SARS-CoV-2-EindV, GVBl. Bbg. II Nr. 24/2021), zuletzt geändert durch die „Sechste Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ vom 23. April 2021 (GVBl. Bbg. II Nr. 41/2021), entspricht: In der Gemeinde Kleinmachnow auf der gesamten für Fußgänger bestimmten Fläche "Rathausmarkt" (Adolf-Grimme-Ring 4, 6, 8, 10, 12 und 14) einschließlich der drei Querverbindungen, nämlich: -       dem südlichen Gehweg vor den Grundstücken Förster-Funke-Allee 102 und 104 (vor der Sparkasse, dem Sonnenstudio, der Apotheke, dem Bäcker und dem Optiker); -       der mittleren Querverbindung zwischen dem westlichen und dem östlichen Parkplatz des Adolf-Grimme-Rings; -       der südlichen Querverbindung zwischen dem westlichen und dem östlichen Parkplatz des Adolf-Grimme-Rings vor dem Edeka-Geschäft, jeweils auf der gesamten Fläche. Die Verpflichtung besteht an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 7 bis 17 Uhr. (...)Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist hier nachzulesen Bad Belzig, den 27. April 2021 gez. Blasig Landrat Zum Text der 8. Allgemeinverfügung hier , zum Text der  7. Eindämmungsverordnung hier 
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