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Bodenrichtwerte

Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte flächendeckend einmal jährlich durchschnittliche Lagewerte für den Boden (Bodenrichtwerte) unter Berücksichtigung der maßgeblichen wertbestimmenden Merkmale ermittelt. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskünfte in mündlicher und schriftlicher Form über diese Bodenrichtwerte verlangen. Derzeit werden Bodenrichtwerte für baureifes Land, für Ackerland, für Grünland und für forstwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt.

Die Bodenrichtwerte können im Onlineportal Boris-Brandenburg eingesehen und kostenfreie amtliche Auszüge abgerufen werden.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit folgenden Mindestangaben:

  • Vor- und Zuname sowie Anschrift des Antragstellers
  • Angabe der Gemeinde, Straße ggf. Hausnummer (Lagebezeichnung) oder Gemarkung, Flur und Flurstück (Katasterbezeichnung)
  • Grundstücksart und Grundstücksgrößegröße
  • Stichtag (z. B. 01.01.2015 zur Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer)

Gebühren

1. Erteilung von mündlichen Auskünften über Bodenrichtwerte, aus dem Grundstücksmarktbericht oder von sonstigen Auskünften

a) für die erste Viertelstunde  gebührenfrei

b) je angefangene weitere Viertelstunde  15 EUR

 

2. Erteilung von schriftlichen und elektronischen Auskünften

Bei der Erteilung von schriftlichen Auskünften werden je angefangene Viertelstunde 15 Euro berechnet.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Kataster, Vermessung und Grundstückswertermittlung
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow
Telefon: 03328 318-311 oder -314
Telefax: 03328 318-315
E-Mail:   GAA@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Gutachterausschussverordnung (GAV)


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