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Hilfestellung zur Erstellung der Elternbeitragssatzung/-ordnung

Die Elternbeiträge werden gemäß § 17 Abs. 3 KitaG des Landes Brandenburg vom Träger der Einrichtung festgesetzt und erhoben. Wie und in welcher Höhe sollten Elternbeiträge erhoben werden wird im Land Brandenburg heiß diskutiert.

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde 2015 ein erstes Modell zur mathematischen Berechnung von Elternbeiträgen mit Trägern, Kommunen, Eltern, Elternvertreter und Politiker und der Leitung des Fachdienstes Finanzhilfen für Familien (Jugendamt) entwickelt. Seitdem wird dieses Modell kontinuierlich weiterentwickelt. Wichtige Impulse gab es aus einer Unterarbeitsgruppe in der interessierte Landkreise das Kapitel 5 “Grundsätze zur Höhe und Staffelung der Kostenbeiträge der Eltern für die Kindertagesbetreuung“ des Kompendiums Kita-Beiträge im Land Brandenburg in der AG17 (www.liga-brandenburg.de, Bereich Handeln, AG 17) erarbeiteten.

Der Fachdienst Finanzhilfen für Familien hilft den Trägern bei der Erarbeitung/Überarbeitung der Kostenbeitragssatzungen/-ordnungen indem Arbeitskreise auf kommunaler Ebene moderiert, in Sozialausschüssen oder Gemeindevertretersitzungen/Stadtverordnetenversammlungen Vorträge zur rechtlichen Grundlagen gehalten werden oder durch die ausführliche Beantwortung von Fragen von interessierten Eltern des Landkreises. Es ist dem Fachdienst Finanzhilfen für Familien wichtig, die Interessen aller Seiten zu beachten und das Berechnungsmodell immer weiter fortzuschreiben. Es ist immer wieder erfreulich und erstaunlich mit wieviel Engagement und Zeit sich die Beteiligten Vorort, sich in den auszuhandelnden Prozess zur Erarbeitung einer neuen Elternbeitragssatzung oder-ordnung mit neuen Ideen einbringen aber auch kritisch diskutieren, um eine respektable Lösung zu erarbeiten. Das Berechnungsmodell hat zwischenzeitlich eine sehr hohe Akzeptanz und wird von ca. 95% der Träger von Kindertagesstätten angewandt.

Das veröffentlichte Berechnungsmodell (Stand Juli 2023) ist ein Produkt eines langjährigen Entwicklungsprozesses. Es bietet höchste Flexibilität. Es stellt ein Grundgerüst dar, bei welchem die Träger die wichtigen Parameter selbst bestimmen und auf ihre Situation anpassen können.

In den unten aufgeführten Dokumenten ist das Berechnungsmodell mit einer Kurzerläuterung, die Berechnung der häuslichen Ersparnis als Grundlage für den Mindestbeitrag sowie die Berechnung des Mindesteinkommens bezogen auf die Planregionen des Landkreis Potsdam-Mittelmark aufgeführt. Bei der Berechnung des Mindesteinkommens gibt es zwischen den vier Planregionen Unterschiede. Diese entstehen auf Grund der unterschiedlichen Kosten der Unterkunft. Die Parameter legt der örtliche Sozialhilfeträger fest und werden nur übernommen. Außerdem wird ein Muster für eine Kostenbeitragssatzung/ – ordnung veröffentlicht. Es soll eine Hilfestellung auch für den Textteil sein.

Ansprechpartner

Fachdienst Finanzhilfen für Familien

Frau David
Telefon: 03327 739-398

Herr Sturzbecher
Telefon: 03327 739-389


Postanschrift:
Postfach 1138
14801 Bad Belzig


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