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Schornsteinfeger - Zuständigkeit

Suche des bevollmächtigten, für Ihr im Landkreis Potsdam-Mittelmark befindliches Objekt zuständigen Bezirksschornsteinfegers.
Hinweise
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark gibt es 21 Kehrbezirke. Für jeden Kehrbezirk ist ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für die Dauer von sieben Jahren bestellt. In dieser Funktion ist er für die Durchführung der ihm übertragenen hoheitlichen (öffentlichen) Aufgaben zuständig. Dazu zählen u.a. Feuerstättenschauen, Erlass von Feuerstättenbescheiden und baurechtliche Abnahmen von neu errichteten Feuerstätten und/oder Abgasanlagen sowie Verfolgung von Mängeln an Feuerungsanlagen.
Von den hoheitlichen Aufgaben sind die wiederkehrend an Feuerungsanlagen durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten abzugrenzen. Hierfür können sich die Eigentümer von Grundstücken einen dafür qualifizierten, zugelassenen Handwerksbetrieb selbst aussuchen. Maßgeblich sind die Regelungen im Feuerstättenbescheid, in dem festgelegt ist, wann welche Feuerungsanlage wie oft gereinigt oder überprüft werden muss. Grundlage für die Festlegungen ist die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (KÜO), in welcher der Umfang der Schornsteinfegerarbeiten und die Häufigkeit deren Durchführung je nach Art der Feuerungsanlage bestimmt sind.
Dokumente
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 2 - Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Fachdienst 23 - Ordnungsrecht und Personenstandswesen
Postanschrift: Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
Sitz: Am Gutshof 1 - 7, 14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 739-287, 03327 739-288
Telefax: 03327 739-346
E-Mail: eos@potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten
Der Besuch der Behörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden Sie eine E-Mail an folgende Adresse eos@potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten sind vorübergehend ausgesetzt
Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Montag und Freitag
nach Vereinbarung
Mittwoch
geschlossen
Rechtliche Grundlagen
SchfHwG (www.gesetze-im-internet.de/schfhwg/)
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