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Kultur macht stark!
Für fünf Jahre hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Programm aufgelegt, das über Dachverbände von Kultur-, Kunst- und Sportarbeit umgesetzt wird. „Sie engagieren sich in der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen? Entwickeln Sie ein neues Projekt und bilden ein lokales Bündnis für Bildung.“ Mit diesem Leitsatz fordert das Bundesprogramm „Kultur macht stark- Bündnisse für Bildung“ lokale Vereine und Akteure auf, sich an den 35 bewilligten Programmen zu beteiligen. In der Anlage sind alle bewilligten Programme nebst einer spartenspezifischen Kurzdarstellung zusammengestellt. Des Weiteren finden Sie eine Tabelle, in welcher derzeit beantragte beziehungsweise bewilligte Vorhaben im Landkreis Potsdam-Mittelmark verzeichnet sind. Hier können Sie sich unter anderem über mögliche Kooperationen informieren.
Hier nun noch ein paar allgemeine Hinweise: Die Umsetzung ist auf der Basis dreiteiliger Kooperationen in Projekten vorgesehen. Viele Akteure sind schon in ihren ganz spezifischen Sparten informiert. Gegenstand der Förderung sind außerschulische Bildungsmaßnahmen insbesondere der kulturellen Bildung, die sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren richten und im Rahmen von Bündnissen für Bildung, dass heißt, von lokalen Zusammenschlüssen von wenigstens drei Akteuren, auf der Grundlage von ausgewählten Konzepten erbracht werden. Hierzu zählen Maßnahmen zur Förderung kognitiver Kompetenzen, von sozialem Lernen, der Persönlichkeitsbildung und von Erfahrungswissen, da sie besonders geeignet sind, Selbstmotivation, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft zu stärken. Dabei wird ein weit gefasster Kulturbegriff zugrunde gelegt, nach dem kulturelle Bildung alle künstlerischen Sparten bis hin zur Medienbildung und Alltagskultur umfasst. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Lese- und Sprachförderung. Kulturelle Bildung verbindet kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Sie umfasst sowohl die eigene kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur. Ein wesentlicher Bestandteil kultureller Bildung ist auch die interkulturelle Bildung. Zu förderungswürdigen Maßnahmen auf lokaler Ebene können beispielsweise gehören: Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig), Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig), Patenschafts- und Mentorenprogramme. Im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen kann auch die Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Betreuerinnen und Betreuern sowie Aktivitäten zur Einbeziehung der Eltern gefördert werden. Ausgenommen sind solche Maßnahmen, für die anderweitig bereits öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, etwa auf Grundlage des SGB VIII. Die Konzepterstellung der Maßnahmen ist Aufgabe der Zuwendungsempfänger (demnach Aufgabe der Dachverbände). Die fachliche und administrative Begleitung der Bündnisse für Bildung ist förderungswürdig und erfolgt ebenfalls durch die bewilligten Dachverbände. Die Fördermaßnahmen sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 18 Jahren zugute kommen, die in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht 2010 beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Als Risikolagen nennt der nationale Bildungsbericht Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, geringes Familieneinkommen, bildungsfernes Elternhaus und/oder im ländlichen Raum wohnend. Die Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher lässt grundsätzlich auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher zu, sofern dies der Zielerreichung dient. Die Maßnahmen müssen im Rahmen von Bündnissen für Bildung, dass heißt, lokalen Kooperationen von wenigstens drei Partnern (Letztzuwendungsempfänger), durchgeführt werden. Die Kooperation muss durch eine gemeinsame Vereinbarung aller Kooperationspartner nachgewiesen werden. Antragsteller kann ein Verein oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein. Partner können beispielsweise Kommunen, Landkreis, Kirche oder Schulen und Kitas sein. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Es ist also kein Eigenanteil erforderlich. Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse werden nicht gefördert. Es können also keine Personalkosten abgerechnet werden, wohl aber Honorare. Bewährte Konzepte können multipliziert werden, jedoch wird keine Ersatzförderung für Kommunen übernommen. Die gebildeten lokalen Bündnisse müssen eine regionale Schlüssigkeit mit sich bringen. Die Förderung wird je nach gewähltem Programm in unterschiedlicher Förderhöhe bewilligt. Nähere Informationen finden Sie unter den in der Anlage beschriebenen Internetadressen. Die Förderung ist grundsätzlich für einen Zeitraum von 5 Jahren (also von 2013 bis Dezember 2017) vorgesehen. Zunächst wird die Bewilligung jedoch nur für ein Jahr beziehungsweise ein gewähltes Format vorgenommen und anschließend entsprechend verlängert, wenn das Projekt als erfolgversprechend eingeschätzt wird. In der Anlage finden Sie bei einigen Programmen noch Fragezeichen dahinter. Hier ist die Förderung noch nicht freigegeben. In 2014 und Folgejahre sind die Antragsfristen jeweils am 01.04. und 01.10. Wenn Sie sich die Zusammenstellung der Programme anschauen, werden Sie feststellen, dass hier eine sehr große Bandbreite regionaler Aktionen abgedeckt werden kann. Ob Sport, Tanz, Bibliotheken, Museen, Theater, Musik… für Jeden ist etwas dabei und es lohnt sich mitzumachen. Selten gibt es die Möglichkeit, gleich für 5 Jahre Fördermittel zu beantragen. Ich wünsche Ihnen Erfolg und gutes Gelingen. Viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Ideen vor Ort!
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