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Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU in Deutschland ist seit dem 01. August 2012 ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Sie spricht gut ausgebildete ausländische Zuwanderer an und dient dem Ziel, den Standort Deutschland attraktiver zu machen. Sie verleiht das Recht, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Durch die Einführung der Blauen Karte EU in Deutschland wird der dauerhafte Zuzug von hochqualifizierten Fachkräften erleichtert.
Hinweise
Da wir nunmehr Formulare zur Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels einkaufen und diese urheberrechtlich geschützt sind, können wir Ihnen diese nicht mehr auf dieser Seite anbieten. Die Antragsvordrucke für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels liegen im Wartebereich der Ausländerbehörde aus.
Verlauf
Eine Blaue Karte EU beantragen kann ein Ausländer, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes ist, für Deutschland, wenn er
- 1a) entweder einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen, dem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren, ausländischen Hochschulabschluss oder
- 1b) soweit durch Rechtsverordnung bestimmt, eine durch eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation besitzt,
- 2) die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Blaue Karte EU ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden kann, und
- 3) einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 44.800 € (3733 Euro monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, ärzte und IT-Fachkräfte) in Höhe von 34.944 € (2912 Euro monatlich) hat.
Erforderliche Unterlagen
Hierfür sind folgende Unterlagen und Nachweise im Original (wenn möglich auch in Kopie) vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular gültiger Nationalpass
- 1 aktuelles Passfoto mit biometrischen Eigenschaften !!!
- Nachweis des Hochschulabschlusses oder der fünfjährige Berufserfahrung
- Arbeitsvertrag mit der Vereinbarung zum geforderten Bruttogehalt
Gebühren
65,00 Euro bis 110,00 Euro (je nach Sachverhalt). Die Gebühren sind in Form von Bargeld zu entrichten.
Wir weisen darauf hin, dass bereits am Tage der Beantragung eine Vor-schussgebühr von 30,-- Euro in bar zu entrichten ist. Der Restbetrag wird bei Abholung des eAT fällig. Bitte beachten Sie, dass wir keine 500,00 Euro-Scheine annehmen!
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FB Soziales
FD Ausländerbehörde Sitz Am Gutshof 1-7 14542 Werder (Havel)
Fax: 03327/739 346
Termine können Sie unter termin-abh@ vereinbaren. potsdam-mittelmark.de
Telefonische Erreichbarkeit:
03327 739 400
Telefonzeiten:
Mo - Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Fr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Der Besuch dieser Behörde ist zur Zeit nur nach vorherigen Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden Sie es an folgende E-Mail Adresse: fb2@ potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten sind vorübergehend ausgesetzt
donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
Aufenthaltsgesetz Aufenthaltsverordnung
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