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Lebensmittelbetriebe - Zulassung
Die Erteilung der Zulassung ist gemäß Verordnung (EG) 853/2004 grundsätzliche Voraussetzung, um ein Lebensmittel tierischen Ursprungs wie u. a. Fleisch und Fleischerzeugnisse, Fisch und Fischereierzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Eier und Eiprodukte, ausgelassene tierische Fette, Grieben, Kollagen oder Gelatine überhaupt in den Verkehr zu bringen.
Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ohne Zulassung sind genau definiert.
Möchten Sie Ihren Betrieb bei uns im Landkreis zulassen, finden Sie hier ein Merkblatt, ein Antragsformular sowie einen Betriebsspiegel zum Zulassungsverfahren.
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Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
und Schülerbeförderung
Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
lebensmittelueberwachung@ oder potsdam-mittelmark.de
fb3@ potsdam-mittelmark.de
Besucheranschrift:
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 533-271
Telefax: 03381 533-269
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
siehe Merkblätter
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