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Erdwärmenutzung mit offenem System - Wasser/Wasser

Erlaubnispflicht

Die Errichtung und der Betrieb einer geothermischen Anlage mit Saug- und Schluckbrunnen ist gemäß § 8 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 9 (2) Nr. 2 WHG erlaubnispflichtig.

Bei Anlagen, die im Rahmen eines Bauvorhabens (ausgenommen Bauanzeigeverfahren) errichtet werden, erfolgt die Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung. Die Antragsunterlagen sind mit dem Bauantrag einzureichen.

hier gelangen Sie auf die Seite der:
unteren Wasserbehörde

Dokumente

Antrag - Erlaubnis offenes System
(PDF, 0.05 MB)

Gebühren

Gebühren werden nach dem Zeitaufwand berechnet.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Untere Wasserbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow

Tabelle der Ansprechpartner:
hier gelangen Sie zu den Ansprechpartnern
der Unteren Wasserbehörde (UWB)

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung

Dienstag
nach Vereinbarung

Mittwoch
nach Vereinbarung

Donnerstag
nach Vereinbarung

Freitag
nach Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 8 (1) und § 9 (2) Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Übersicht Dienstleistungen
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