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Ansprechpartner der Unteren Wasserbehörde (UWB)
Aufgaben der unteren Wasserbehörde
Die grundsätzliche Aufgabe der unteren Wasserbehörde ist im Rahmen der Wasserbewirtschaftung und des Gewässerschutzes der Vollzug des Wasserrechtes in den Bereichen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Schutz, Bewirtschaftung und Gefahrenabwehr des Oberflächen- und Grundwassers, Genehmigung baulicher Anlagen an/ unter/ im Gewässer und der Gewässeraufsicht.
Die Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse, die Anzeigepflicht sowie die Gewässeraufsicht erstrecken sich auf alle fließenden und stehenden Gewässer.
Genehmigungsbehörde für:
- Abwasseranlagen/ Kläranlagen/ Kleinkläranlagen
- Abwassereinleitungen / Niederschlagswassereinleitungen
- Ausbau und wesentliche Umgestaltung (in geringerem Umfang) von Oberflächengewässern
- Ausnahmezulassung in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
- Bauliche Anlagen in und an Gewässern
- Gewässerbenutzung
- Grundwasserhaltung
- Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
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unteren Wasserbehörde
Dokumente
Ansprechpartner
Die Ansprechpartner der Unteren Wasserbehörde finden Sie in der pdf-Datei unter Dokumente.
Öffnungszeiten
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