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Erhalt von Kriegsgräbern

Nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, kurz Gräbergesetz genannt, bleiben Kriegsgräber dauerhaft bestehen. Das Gräbergesetz bestimmt genau, welche Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, kurz Kriegsgräber genannt, unter das Gesetz fallen. Das Gräbergesetz ist auf 10 Opfergruppen anzuwenden. Diese umfassen z. B. Soldaten des I. und II. Weltkrieges, als auch die zivilen Bombenopfer, die KZ-Opfer, die Zwangsarbeiter, die Flüchtlinge und die Vertriebenen bis hin zu den Mauernopfern. Die Bundesländer haben die in ihrem Bereich liegenden Gräber festzustellen, in den Gräberlisten nachzuweisen und diese Listen dann auf dem Laufenden zu halten. Weiterhin haben die Bundesländer die Kriegsgräber in ihrem Gebiet zu erhalten, das heißt anzulegen, in Stand zu setzen und zu pflegen. Das Land Brandenburg hat die Zuständigkeit für diese Maßnahmen den ämtern, Städten und Gemeinden zugewiesen. Die Landkreise haben die hierfür über das Land vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel an die ämter, Städte und Gemeinden zu verteilen und im Rahmen der Sonderaufsicht die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu kontrollieren. Zu den Aufwendungen des Bundes nach dem Gräbergesetz gehören insbesondere nicht die Aufwendungen für die Errichtung oder Unterhaltung von Denkmälern, Ehrenhallen, Ehrenhainen, Namensschreinen, Feierplätzen und symbolischen Gräbern. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind 3.873 Einzelgräber mit 4.264 Kriegstoten und die Sammelgräber auf einer Fläche von 630 m² mit 1.664 Kriegstoten registriert. Alle diese Kriegsgräber werden ordnungsgemäß angelegt, in Stand gesetzt und gepflegt.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Dezernat 2 - Ordnung, Sicherheit und Verkehr

Fachdienst 23 - Ordnungsrecht und Personenstandswesen

Sitz Am Gutshof 1-7 14542 Werder (Havel)

Telefon 03327/ 739 - 310

Telefax: 03327/ 739 - 346

E-Mail eos@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Anschrift Postfach 1138 14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Besuch dieser Behörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Vereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden Sie es an folgende E-Mail Adresse: fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten sind vorübergehend ausgesetzt

Montag nach vorheriger Vereinbarung Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch Geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

· Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) · Gesetz zur Ausführung des Gräbergesetzes im Land Brandenburg (GräbG-AGBbg)


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