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Reisendenliste (Befreiung für Schüler auf Sammellisten)

Für die Teilnahme von ausländischen Schülern an Klassenfahrten in andere EU-Länder hat der Rat der Europäischen Union zur Erleichterung der Einreise die Reisendenliste eingeführt. Schüler, die nicht Mitglied eines EU-Staates sind, benötigen in der Regel für die Einreise in das Zielland ein Visum. Dieses wird für die Klassenfahrten durch die "Liste der Reisenden" ersetzt. In diese Liste werden die Schüler mit Lichtbild eingetragen; dadurch wird eine problemlose Einreise in viele Staaten der EU ermöglicht. Ungeklärt ist noch die Frage, ob die Reisendenliste auch in den Staaten gilt, die am 01.05.2004 bzw. am 1.1.2007 der EU beigetreten sind. Bei Planung einer Klassenfahrt sollte daher unbedingt mit der Botschaft des jeweiligen Landes Kontakt aufgenommen werden, um dies abzuklären.

Hinweise

Bei Durchreisen durch die Schweiz ist ggf. ein Visum erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann formlos von der Schule gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten: · Name, Vorname und Geburtsdatum der Schüler · Zeitraum und Ziel der Reise · Anschrift der Schule und Namen der begleitenden Lehrer Außerdem ist von jedem Schüler ein biometrisches Passbild einzureichen.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 2,50 € pro Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach 5.- €. Die Gebühren sind in Form von Bargeld zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass wir keine 500,00 Euro-Scheine annehmen!

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Dezernat 6 Soziales

FD Ausländerbehörde

Sitz Am Gutshof 1-7 14542 Werder (Havel)

Telefax: 03327 / 739 - 346

E-Mail abh@potsdam-mittelmark.de

Anschrift Postfach 1138 14801 Bad Belzig

 

Telefonische Erreichbarkeit:

03327 739 400

Telefonzeiten:

Mo - Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Fr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten

Termine können unter termin-abh@remove-this.potsdam-mittelmark.de vereinbart werden.

Rechtliche Grundlagen

· Aufenthaltsgesetz · Aufenthaltsverordnung


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