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Abbrucharbeiten

Die vollständige Beseitigung baulicher Anlagen – Abbruch – ist genehmigungsfrei, jedoch anzeigepflichtig. Sofern ein Gebäude vollständig beseitigt werden soll, ist dies vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen!

Des Weiteren ist der Abbruch von Wohngebäuden an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg durch die Eigentümerinnen/Eigentümer zu melden (E-Mail, Fax oder Post). Diese Auskunft ist verpflichtend und wird durch das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) geregelt.

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer:

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen),
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum.

Hinweise

Eine Anzeigepflicht besteht nicht für die Beseitigung von (§ 6 BbgBauVorlV)

1. baulichen Anlagen, deren Errichtung nach § 61 Brandenburgische Bauordnung genehmigungsfrei ist,

2. Gebäuden mit nicht mehr als 500 Kubikmetern umbautem Raum und Wohngebäuden mit nicht mehr als 1.000 Kubikmetern umbautem Raum,

3. ortsfesten Behältern mit nicht mehr als 300 Kubikmetern Behälterinhalt, ausgenommen Behälter zur Lagerung wassergefährdender Stoffe im Sinne des § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes.

Baudenkmäler und bauliche Anlagen, die unter Verwendung gesundheitsgefährdender Baustoffe errichtet worden sind, sind immer anzeigepflichtig. Bitte nehmen Sie - bevor Sie den Abbruch beginnen - hinsichtlich der Frage, ob es sich um ein Baudenkmal handelt, Rücksprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde und hinsichtlich gesundheitsgefährdender Baustoffe mit der unteren Abfallwirtschaftsbehörde. Sie können sich unter folgendem Link informieren: Untere Denkmalschutzbehörde Abfallwirtschaft Die teilweise Beseitigung baulicher Anlagen – beispielsweise eines Anbaues – stellt keinen Abbruch dar, sondern eine bauliche Änderung. Hierfür ist das Anzeigeverfahren nicht anzuwenden. In diesem Fall ist ein Änderungsantrag (Antrag auf Baugenehmigung zur Änderung einer baulichen Anlage) bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Der Bauherr ist für die ordnungsgemäße Entsorgung des beim Abbruch entstehenden Abfalls verantwortlich.

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Der Erhebungsbogen ist unter Links (s.u.) online abrufbar. 

Verlauf

Vorhaben zur Beseitigung baulicher Anlagen sind der unteren Bauaufsichtsbehörde in den Fachdiensten Technische Bauaufsicht I und Technische Bauaufsicht II spätestens 1 Monat vor Beginn der Abbrucharbeiten unter Verwendung des amtlich bekanntgemachten Vordrucks anzuzeigen. Die untere Bauaufsichtsbehörde reicht dann die Anzeige an die betroffenen Fachämter (Denkmalschutzbehörde, Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) weiter.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Bauvorlagen sind in § 6 (2) der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung aufgeführt. Diese sind: - Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung der zu beseitigenden baulichen Anlage - Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik

Gebühren

Die Gebühr der Bearbeitung der Anzeige der Beseitigung baulicher Anlagen richtet sich nach Tarifstelle 10.19 des Gebührenverzeichnisses zur Baugebührenordnung. Die Gebühr beträgt 50 Euro (Festgebühr).

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienste Technische Bauaufsicht I und II
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow

Technische Bauaufsicht I
Telefon: 03328/318-368
Telefax: 03328/318-458
E-Mail: Bauaufsicht@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Zuständig für die Bereiche:

  • Amt Brück
  • Amt Beetzsee
  • Stadt Bad Belzig
  • Stadt Beelitz
  • Gemeinde Kloster Lehnin
  • Gemeinde Groß Kreutz (Havel)
  • Amt Niemegk Stadt Treuenbrietzen
  • Amt Wusterwitz
  • Stadt Werder (Havel)
  • Gemeinde Wiesenburg
  • Amt Ziesar 


Technische Bauaufsicht II
Telefon: 03328/318-441
Telefax: 03328/318-458
E-Mail: Bauaufsicht@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Zuständig für die Bereiche:

  • Gemeinde Kleinmachnow
  • Gemeinde Seddiner See
  • Gemeinde Stahnsdorf
  • Stadt Teltow
  • Gemeinde Michendorf
  • Gemeinde Nuthetal
  • Gemeinde Schwielowsee

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.

Rechtliche Grundlagen

§§ 6 und 16 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung, Baugebührenordnung

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