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Landespflegegeld

Schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Brandenburg haben unter bestimmten Vorraussetzungen einen Anspruch auf Landespflegegeld. Dieses ist zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen bestimmt und wird ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen gewährt. Umgangssprachlich wird die Leistung von den Bürger/Innen auch als "Blindengeld" und "Gehörlosengeld" bezeichnet.

Hinweise

Landespflegegeld wird nicht gewährt, wenn die betroffenen Personen in vollstationären Einrichtungen untergebracht sind. Ebenfalls besteht kein Anspruch bei Personen, die andere Entschädigungsleistungen wegen dieser Behinderung (zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz, aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder aus öffentlichen Kassen) in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" (blind) oder "Gl" (gehörlos) durch das Amt für Soziales und Versorgung Potsdam (Bescheid, Schwerbehindertenausweis)
  • Bescheid/Ablehnungsbescheid der Pflegekasse über Feststellung von Pflegbedürftigkeit

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziale Leistungen
Team Pflege- und Betreuungsmanagement

Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
E-Mail: sozialamt@remove-this.Potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Sitz:
14806 Bad Belzig
Papendorfer Weg 1
Telefon: 033841 91-194 und -238 und -313
Telefax: 033841 91-185

14542 Werder/Havel
Am Gutshof 1-7
Telefon: 03327 739-381 und -382
Telefax: 03327 739-291

Telefon:
Sekretariat: 033841 91-368

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Landespflegegeldgesetz des Landes Brandenburg (LPflGG) in der jeweils geltenden Fassung


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