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Denkmalschutz - Bodendenkmale

Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Denkmale, insbesondere Reste von Spuren und Gegenständen, von Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden. Schutz und Erhalt der Bodendenkmale sowie der Grabungsschutzgebiete obliegen dem Landkreis in enger Verbindung mit den Denkmaleigentümern bzw. den Kommunen.

Hinweise

Beachten Sie: Wer Bodendenkmale entdeckt, hat dies unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen, die ihrerseits die Denkmalfachbehörde informiert. Zur Anzeige verpflichtet sind auch Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen Bodendenkmale entdeckt worden sind, sobald sie von der Entdeckung erfahren. Die Fundstelle ist in unverändertem Zustand zu erhalten und vor Gefahren zu schützen.

Verlauf

Setzen Sie sich mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde bereits dann in Verbindung, wenn Sie Erdarbeiten jeglicher Art planen. Sie erhalten hier eine sachkundige Beratung hinsichtlich des Schutzumfanges von Bodendenkmalen sowie deren Nutzungsmöglichkeiten. Dazu gehört die Auskunft zur Bebaubarkeit von Bodendenkmalen und ggf. daraus resultierende archäologische Dokumentationen im Rahmen der Erhaltungspflicht. Eingriffe in den Boden bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

Bei Eingriffen in ein Bodendenkmal ist ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zu stellen. Dem Antrag sind maßstabsgetreue Lagepläne und Schnitte beizufügen, aus denen der Umfang des Eingriffs und die Eingriffstiefe ersichtlich sind.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren für Sie an.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Denkmalschutz und Öffentliches Recht
Untere Denkmalschutzbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow
Telefon: 03328/318-558
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Oeff-Recht@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Ihre direkten Ansprechpartner:

Bereiche:

  • Stadt Bad Belzig
  • StadtBeelitz
  • Gemeinde Groß Kreutz (Havel)
  • Gemeinde Kleinmachnow
  • Gemeinde Kloster Lehnin
  • Gemeinde Michendorf
  • Amt Niemegk
  • Gemeinde Nuthetal
  • Amt Schwielowsee
  • Gemeinde Seddiner See
  • Gemeinde Stahnsdorf
  • Stadt Teltow
  • Stadt Treuenbrietzen
  • Stadt Werder (Havel)

Frau Pratsch
Telefon: 03328/318-542
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Annett.Pratsch@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Bereiche:

  • Amt Beetzsee
  • Amt Brück
  • Gemeinde Wiesenburg/Mark
  • Amt Wusterwitz
  • Amt Ziesar

Frau Dorn
Telefon: 03328/318-541
Telefax: 03328/318-559
E-Mail: Manuela.Dorn@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten

täglich nach vorheriger Terminvereinbarung

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz) vom 24. Mai 2004


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