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Grundstücksverkehrsgenehmigung

Aktuell: Die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) erübrigt sich ab dem 01.07.2018.

Bitte beachten Sie dazu unser Merkblatt.

 

Hinweise

Es wird gebeten vor Antragstellung zu prüfen, ob das Rechtsgeschäft der Genehmigung nach der GVO bedarf, da bereits mit Antragstellung Gebühren entstehen. (siehe Merkblatt).
Bitte überprüfen Sie ebenfalls, ob das betreffende Grundstück überhaupt in unserem Landkreis liegt und wir der richtige Ansprechpartner sind, (Vgl. Übersicht Gemarkungen in unserem Landkreis)

Dokumente

Merkblatt zur GVO
(PDF, 0.06 MB)
16 Bestellung gesetzlicher Vertreter
(PDF, 0.09 MB)
Gemarkungen PM
(PDF, 0.05 MB)

Gebühren

In Abhängigkeit des Verkehrswertes und des Bearbeitungsumfangs wird - entsprechend der Grundstücksverkehrs-Gebührenverordnung - eine Verwaltungsgebühr zwischen 25 und 250 Euro erhoben

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Beteiligungsverwaltung/Grundstücksverkehr
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
E-Mail: fd16@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-534
Telefax: 033841 91-561

Öffnungszeiten

Montag
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Grundstücksverkehrsordnung (GVO)
  • Grundstücksverkehrsordnung-Gebührenverordnung (GVOGebV)
  • Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung
    (EuKoPfVODG) vom 21.11.2016, BGBl 2016,Teil I, S. 2591


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