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Tierschutzüberwachung
Das Tierschutzgesetz verbietet dem Menschen, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Anzeigen über tierschutzwidrige Tierhaltungen werden im Fachdienst Veterinärwesen entgegengenommen. Nach einer Begutachtung der Tierhaltung durch einen amtlichen Tierarzt werden u.a. Auflagen zur Beseitigung der Mängel erteilt.
Bitte senden Sie uns für die Bearbeitung einer Tierschutzanzeige das ausgefüllte 'Formular Tierschutzanzeige' (siehe unter "Dokumente") an tierschutz@potsdam-mittelmark.de
Der Bereitschaftsdienst ist über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle auch außerhalb der Öffnungszeiten zu erreichen.
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Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
und Schülerbeförderung
Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
tierschutz@potsdam-mittelmark.de
Besucheranschrift:
Potsdamer Straße 18 / Haus 1
14776 Brandenburg
Telefon: 03381 533-271
Telefax: 03381 533-269
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