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Jugendschutz und Jugendarbeitsschutzgesetz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Teil der Jugendarbeit und ergänzt dieses Arbeitsfeld durch Veranstaltungen zu Jugendschutzthemen und Beratung von Kindern, Jugendlichen, Personensorgeberechtigten sowie freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.

Hinweise

Der Jugendschutzbeauftragte vergibt Zuwendungen für Maßnahmen die junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenveranwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber Mitmenschen führen, die Personensorge- und Erziehungsberechtigten besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Anträge sind durch öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe formlos an den Fachdienst Kinder/Jugend/Familie zu richten; eine Maßnahmebeschreibung mit Kosten- und Finanzierungsplan ist beizufügen.

Der Jugendschutzbeauftragte bearbeitet ebenfalls Anträge nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche vor Überforderungen und Gefahren am Ausbildungs- und Arbeitsplatz schützt und ärztliche Betreuung sowie ausreichende Freizeit zur Erholung und Entfaltung der Persönlichkeit sicherstellt. Anträge zur Erteilung von Drehgenehmigungen für Film- und Fernsehproduktionen sind mit den entsprechenden Formularen an den Fachdienst Kinder/Jugend/Familie zu richten.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Kinder/Jugend/Familie
Jugendschutzbeauftragter Herrn Kreissl
Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 739-316
Telefax: 03327 739-335
E-Mail: jugendamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Postanschrift:  
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Erteilung Drehgenehmigungen:
Frau Richter
Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-490
Telefax: 033841 42-336

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 14 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)


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