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Tombola

Öffentliche Glücksspiele dürfen grundsätzlich nur mit behördlicher Erlaubnis veranstaltet und vermittelt werden. Öffentlich veranstaltete Tombolas stellen auch Glücksspiel dar.

Hinweise

Es besteht eine Anzeigepflicht. Die Verantwortung der Kreisordnungsbehörde ist jedoch nur gegeben, wenn die Tombola in mehreren dem Landkreis Potsdam-Mittelmark angehörigen Gemeinden, Ämtern bzw. Städten veranstaltet wird.

Tombolas, die innerhalb eines Gemeindegebietes veranstaltet werden, sind der jeweiligen Gemeinde-, Stadt- bzw. Amtsverwaltung anzuzeigen. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.

Wer ohne behördliche Erlaubnis eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (Tombola) veranstaltet, macht sich gemäß § 287 Strafgesetzbuch strafbar.

Mit der Veranstaltung von öffentlichen Lotterien und Ausspielungen dürfen keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden. Der Reingewinn der Veranstaltung darf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zugeführt werden.

Verlauf

Die Tombola ist bei der zuständigen Behörde und dem Finanzamt spätestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung schriftlich anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft, ob die Tombola unter die Allgemeine Erlaubnis für kleine Lotterien und Ausspielungen, die das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg erlassen hat, fällt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeine Erlaubnis. Der Antragsteller wird zeitnah über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Erforderliche Unterlagen

Das Anzeigeformular finden Sie in der Rubrik Dokumente, der Anzeige sind beizufügen:

- Spielplan (allgemeine Regeln für den Spielbetrieb, Teilnahme-
  bedingungen - Einsatz, Auflistung sämtlicher Kosten, Reinertrag und
  vorgesehene Gewinnsumme)
- Gewinnplan (Auflistung aller Gewinne / Preise mit Einzelwertangabe)
- Satzung des Veranstalters
- Auszug aus dem Vereinsregisters bei eingetragenen Vereinen
- Nachweis vom Finanzamt über die Gemeinnützigkeit des Veranstalters   
  (Befreiung von der Körperschaftssteuer)       

Dokumente

GluecksspielAnzeigeformular
(PDF, 0.08 MB)
GlueStV 28062012
(PDF, 0.36 MB)

Gebühren

keine

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 2 - Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Fachdienst 23 - Ordnungsrecht und Personenstandswesen

Postanschrift:   Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

Sitz:                  Am Gutshof 1 - 7, 14542 Werder (Havel)
Telefon:            03327 739-287
Telefax:            03327 739-346
E-Mail:             eos@potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten

Der Besuch dieser Behörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden Sie es an folgende E-Mail Adresse: eos@potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten sind vorübergehend ausgesetzt.

 

Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Montag und Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Mittwoch
geschlossen 

Rechtliche Grundlagen

GlüStV (siehe unter "Dokumente")

BbgGlüAG (https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212665)

RennwLottG (www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg/)

StGB (www.gesetze-im-internet.de/stgb/)

Allgemeine Erlaubnis für kleine Lotterien und Ausspielungen      
(https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-220979)


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