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Bootsstege - Anlagen in und an Gewässern

Gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz, BbgWG, bedürfen die Errichtung und wesentliche Veränderung von Anlagen in und an Gewässern der Genehmigung der unteren Wasserbehörde (mit Ausnahme großer Anlagen der öffentlichen Personenschifffahrt).

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unteren Wasserbehörde

Verlauf

Zu dem Antrag holt die Untere Wasserbehörde von der zuständigen Gemeinde/Stadt, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Fischereibehörde, der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Planungsrecht Stellungnahmen ein. Weiterhin wird bei Bundeswasserstraßen die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und bei Landesgewässern das Landesamt für Umwelt und das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen beteiligt.

Liegt das Vorhaben an einer Bundeswasserstraße, so ist zusätzlich eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einzuholen.

Erforderliche Unterlagen

  • Übersichtsplan zur Einordnung des Standortes in die Ortslage
  • Lageplan mit maßstabsgerechter Eintragung der Anlage und Markierung eines vorhandenen Röhrichtgürtels oder Seerosenflächen
  • vermaßte Bauzeichnungen, Längsansicht, Längen- und Breitenangaben, Bauwerkshöhenangaben, Wasserstandsangaben, Materialausführung, Baubeschreibung
  • Nachweis der Standsicherheit/Prüfstatik/sonstige bautechnische Nachweise (bei gewerblichen Anlagen).

Gebühren

Gebühren werden einmalig nach Baukostenwert und Zeitaufwand berechnet.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Untere Wasserbehörde
Frau Boll
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
wasser@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318-292
Telefax: 03328 318-185
Handy: 0160 4717960

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung

Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch
nach Vereinbarung

Donnerstag
nach Vereinbarung

Freitag
nach Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

  • § 87 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

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