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Beistandschaften / Unterhalt

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Zur Klärung der Vaterschaft für neugeborene Kinder erhalten grundsätzlich alle allein erziehenden Mütter ein Beratungsangebot und Unterstützung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Elternteile, die für ihre minderjährigen Kinder Unterhalt gegen den anderen Elternteil durchsetzen wollen, werden bei uns beraten. Es kann eine Beistandschaft zur Durchsetzung des Unterhalts eingerichtet werden. Junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr erhalten bei uns Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern.

Verlauf

Zur Klärung der Vaterschaft für neugeborene Kinder erhalten grundsätzlich alle allein erziehenden Mütter ein Beratungsangebot und Unterstützung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Besteht die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung, ist eine Beistandschaft zu führen. Die Antragstellung erfolgt nach einem ausführlichen Beratungsgespräch.
Elternteile, die für ihre minderjährigen Kinder Unterhalt gegen den anderen Elternteil durchsetzen wollen, werden bei uns beraten. Grundlage zur Ermittlung der Unterhaltshöhe bildet das bereinigte Nettoeinkommen. Kommt der andere Elternteil seiner Auskunftspflicht nicht nach, können wir unterstützen. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Beistandschaft zur Durchsetzung des Unterhalts eingerichtet werden. Vor der Antragstellung werden Sie ausführlich beraten. Junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr erhalten Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche gegen die Eltern.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • gültige Unterhaltsverpflichtung (Urkunde/Beschluss/Urteil)
  • eventuell Scheidungsurteil

Gebühren

Es werden keine Beratungs- und Bearbeitungsgebühren erhoben.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Finanzhilfen für Familien
Unterhalt/Beistandschaften/Beurkundung
Teamleiterin: Frau Grahl
Telefon: 03327 739-267
14542 Werder (Havel), Am Gutshof 1-7

Postanschrift:
Fachdienst Finanzhilfen für Familien
Unterhalt/Beistandschaften/Beurkundung
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig

E-Mail: finanzhilfen@potsdam-mittelmark.de

Team Werder
Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel)
Telefax: 03327 739-335

Telefon: 03327 739-267
Gemeinde Schwielowsee / 5730.21314

Telefon: 03327 739-332
Gemeinde Groß Kreutz / 5730.30707
Gemeinde Kloster Lehnin / 5730.30907
Amt Ziesar / 5730.32107
Stadt Werder (Havel) (Buchstabe A - C) / 5730.21807

Telefon: 03327 739-369
Stadt Bad Belzig / 5730.40311
Amt Brück / 5730.40411
Stadt Werder (Havel) (Buchstabe D - F) / 5730.21811

Telefon: 03327 739-263
Stadt Treuenbrietzen / 5730.41717
Amt Beetzsee / 5730.30217
Amt Wusterwitz / 5730.32017
Gemeinde Nuthetal / 5730.11217
Amt Niemegk / 5730.41117
Gemeinde Wiesenburg/Mark / 5730.41917
Stadt Werder (Havel) (Buchstabe G - J) / 5730.21817

Team Teltow
Lankeweg 4, 14513 Teltow
Telefax: 03328 318-250

Telefon: 03328 318-201
Gemeinde Kleinmachnow / 5730.10806
Stadt Teltow (Buchstabe A – O) / 5730.11606
Stadt Werder (Havel) (Buchstabe L - O) / 5730.21806

Telefon: 03328 318-200
Gemeinde Stahnsdorf / 5730.11516
Stadt Teltow (Buchstabe P – Z) / 5730.11616
Stadt Werder (Havel) (Buchstabe P - Z) / 5730.21816

Telefon: 03328 318-208
Stadt Beelitz / 5730.20104
Gemeinde Michendorf / 5730.21004
Gemeinde Seddiner See / 5730.21404
Stadt Werder (Havel) (Buchstabe K) / 5730.21804

Öffnungszeiten

Dienstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Dienstag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Montag und Donnerstag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
 
Mittwoch und Freitag
keine telefonische Erreichbarkeit

 

Rechtliche Grundlagen

unter anderem:

  • BGB
  • ZPO
  • SGB VIII (KJHG)
  • Düsseldorfer Tabelle
  • Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

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