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Amtsblatt des Landkreises

Im Amtsblatt des Landkreises finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises, der Gemeinden und Ämter, der Abwasserzweckverbände sowie von Vereinen und Verbänden im Landkreis. Auch Informationen aus der Kreisverwaltung und Veranstaltungshinweise sind dort veröffentlicht. Die Ämter, Gemeinden, Zweckverbände, Vereine und Verbände können im Amtsblatt des Landkreises Bekanntmachungen, Informationen und Hinweise kostenlos veröffentlichen.

Hinweise

Redaktionsschluss ist der 10. des jeweiligen Monats, das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel am Monatsende.

Erforderliche Unterlagen

Der zu veröffentlichende Text soll elektronisch per Email übermittelt werden; direkt an den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Stabsbereich des Landrates. Bei Fragen rufen Sie bitte an oder senden eine E-Mail an:

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Stabsbereich des Landrates - Pressestelle -
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Tel.:  033841 91-210
Tel.:  033841 91-208
E-Mail: presse@remove-this.Potsdam-mittelmark.de

 

 

 

Gebühren

Der Jahresabonnementpreis bei Postbezug beträgt 15,34 Euro. Das Amtsblatt ist zu beziehen über die Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlags-Gesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm, Telefon/ Fax 0331/ 5689-0/-16

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Stabsbereich des Landrates - Pressestelle -
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Tel.:  033841 91-210
Tel.:  033841 91-208
E-Mail: presse@remove-this.Potsdam-mittelmark.de

Post-Anschrift:

Postfach 1138 - 14801 Bad Belzig

 

Öffnungszeiten

Montag 09:00 bis 14:00 Uhr, Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag 09:00 bis 14:00 Uhr, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung -BekanntmV-) vom 1. Dezember 2000, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II- Nr. 24 vom 28. Dezember 2000


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