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Tombola

Öffentliche Glücksspiele dürfen grundsätzlich nur mit behördlicher Erlaubnis veranstaltet und vermittelt werden. Öffentlich veranstaltete Tombolas stellen auch Glücksspiel dar.

Verweis zu Waffenangelegenheiten / Waffenrecht / Waffenbehörde

Bitte unbedingt beachten!

Im Land Brandenburg ist die Waffenbehörde beim Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und nicht(!) bei der jeweiligen Kreisverwaltung angesiedelt.

Für den Bereich des Landkreises Potsdam-Mittelmark nimmt die Polizeidirektion ...

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