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Haftungs- und Verpflichtungserklärung (so genannte Einladung)
Um einen Freund oder Verwandten aus dem Ausland einzuladen, ist man verpflichtet, eine Verpflichtungserklärung nach dem § 68 des Aufenthaltsgesetzes abzugeben. In dieser Erklärung verpflichtet man sich gegenüber der Ausländerbehörde, die Kosten für den Lebensunterhalt des Gastes, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum, sowie der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall zu übernehmen. Die abgegebene Verpflichtung umfasst ebenso die Kosten der Ausreise im Falle einer Abschiebung.
Hinweise
Ein ausländischer Gast darf in Deutschland nicht arbeiten undkeinen Wohnsitz auf Dauer hier nehmen. Die Verpflichtungserklärung darf nur in den Diensträumen der Ausländerbehörde vom Gastgeber unterschrieben werden. Das beiliegende Formular kann vorher ausgefüllt und ausdruckt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für eine Verpflichtungserklärung werden folgende Angaben benötigt:
Gast:
Name, Vorname; Geburtstag und Geburtsort; Anschrift; Nummer des Reisepasses
Gastgeber:
- Personalausweis oder Reisepass;
- Nachweis durch den Mietvertrag über ausreichenden Wohnraum (bei Kurz- und Besuchsaufenthalten mit einem Touristenvisum ist dieser Nachweis nicht erforderlich )
- Einkommensnachweis der letzten drei Monate (Gehaltsbescheinigung); · bei selbständiger Erwerbstätigkeit- Letzter Steuerbescheid des Finanzamtes; Aktuelle Erklärung des Steuerberaters über das durchschnittliche, monatliche Nettoeinkommen; „Bescheinigung in Steuersachen“ des Finanzamtes; Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gebühren
- Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro.
- Die Gebühren sind in bar zu zahlen.
- 500,00 Euro-Scheine werden nicht angenommen!
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FB Sicherheit, Ordnung und Verkehr FD Ordnungsrecht/Ausländerbehörde/Personenstandswesen
Sitz: 14542 Werder (Havel), Am Gutshof 1-7
- Telefax 03327 / 739 - 346
- E-Mail fb2@ potsdam-mittelmark.de
Postanschrift: 14801 Bad Belzig, Postfach 1138
Telefonauskunft:
03327 739 274 und 03327 739 278
Öffnungszeiten
Der Besuch dieser Behörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden Sie es an folgende E-Mail Adresse: fb2@ potsdam-Mittelmark.de
Öffnungszeiten sind vorübergehend ausgesetzt.
dienstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
§ 68 Aufenthaltsgesetz
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