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Frei verkäufliche Arzneimittel - Überwachung
Der Fachdienst Gesundheit hat sich davon zu überzeugen, dass die Vorschriften über den Verkehr mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken beachtet werden. Dabei sind alle zwei Jahre in den entsprechenden Geschäften Besichtigungen vorzunehmen und gegebenenfalls Arzneimittelproben zu asservieren und amtlich untersuchen zu lassen.
Hinweise
Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben, haben dies vor der Aufnahme der Tätigkeiten der zuständigen Behörde (Fachdienst Gesundheit) anzuzeigen.
Gebühren
nach Zeitaufwand
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Gesundheit
Hygiene und Umweltmedizin
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
E-Mail: gesundheitsamt@potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Steinstraße 14, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-357
Telefax: 033841 91-377
Lankeweg 4, 14513 Teltow
Telefon: 03328 318-527, -503
Telefax: 03328 318-150
Potsdamer Straße 18, 14776 Brandenburg
Telefon: 03381 533-251
Telefax: 03381 533-335
Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 739-515, -514
Telefax: 03327 739-513
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
- Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
- Arzneimittelgesetz
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