Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bietet die Möglichkeit zur finanziellen Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit für Personen ab 65 Jahren beziehungsweise Volljährige, welche auf Dauer voll erwerbsgemindert sind.
Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen und gegebenenfalls das des Ehepartners beziehungsweise des Lebenspartners nicht über dem gesetzlich festgelegten individuellen Bedarf liegt. Das Einkommen der zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen wird nur ab einem Einkommen ab 100.000 € jährlich herangezogen. Die Leistung wird ab dem Ersten des Monats der Antragstellung für maximal zwölf Monate gewährt. Vor Ablauf dieser Frist ist ein jeweiliger Folgeantrag notwendig.
Verlauf
Erforderliche Unterlagen
- Grundsicherungsantrag (auch formlos)
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Leistungen nach SGB XII
Postfach 1138, 14801 Belzig
E-Mail: sozialamt@
potsdam-mittelmark.de
Ansprechpartner / Besucheradresse:
14806 Bad Belzig
Papendorfer Weg 1
Telefon: 033841 91-368
Telefax: 033841 91-185
14513 Teltow
Lankeweg 4
Telefon: 03328 318-0
Telefax: 03328 318-170
Sie können auch die Beratung in den regionalen Beratungszentren des Landkreises Potsdam-Mittelmark nutzen.
Öffnungszeiten
Dienstag
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Sozialgesetzbuch -Zwölftes Buch- (SGB XII) - in der jeweils geltenden Fassung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Sozialgesetzbuch (SGB)
Übersicht Dienstleistungen
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