Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, sofern eine Antragsberechtigung nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben ist.
Der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Der Erstattung eines Gutachtens geht eine Ortsbesichtigung voraus.
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Mindestangaben:
- Vor- und Zuname sowie Anschrift des Antragstellers
- Angabe der Gemarkung, der Flur und der Flurstücksnummer sowie der Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer) des zu bewertenden Grundstücks
- Grundbuchauszug
- Auszug aus dem ALKIS
- Grundstücksart
- Verwendungszweck (z. B. Erbauseinandersetzung)
- Stichtag der Bewertung (z. B. Tag des Erbantritts)
Gebühren
Gestaffelt nach bebauten und unbebauten Grundstücken
Die Gebühr errechnet sich nach dem zu ermittelnden Wert des Grundstücks.
Bei dem Wert eines bebauten Grundstücks und Rechten an Grundstücken
- bis 250.000 Euro 0,3 % des Wertes zzgl. 850 Euro
- über 250.000 Euro bis 500.000 Euro 0,2 % des Wertes zzgl. 1.100 Euro
- über 500.000 Euro 0,08 % des Wertes zzgl. 1.700 Euro
Bei dem Wert eines unbebauten Grundstücks und dem Bodenwertanteil eines bebauten Grundstücks
- bis 250.000 Euro 0,2 % des Wertes zzgl. 750 Euro
- über 250.000 Euro bis 500.000 Euro 0,15 % des Wertes zzgl. 875 Euro
- über 500.000 Euro 0,06 % des Wertes zzgl. 1.325 Euro
Bei der Erstattung von Gutachten werden zusätzlich 16 % Umsatzsteuer erhoben.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Kataster, Vermessung und Grundstückswertermittlung
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow
Telefon: 03328/318-313
Telefax: 03328/318-315
E-Mail: GAA@ potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Gutachterausschussverordnung (GAV)
Übersicht Dienstleistungen
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