Grundstücke - Baulasten/rechtliche Sicherung

Die rechtliche Sicherung der Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen wird in verschiedenen Einzelvorschriften geregelt. Es handelt sich hierbei beispielsweise um die Erschließung über fremde Grundstücke, die Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken, die Lage der Abstandsflächen auf benachbarten Grundstücken. Weiterhin kommt die rechtliche Sicherung in Betracht, sofern Abweichungen und Befreiungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften einer rechtlichen Sicherung bedürfen.

Hinweise

Die bestehenden Dienstbarkeiten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Verlauf

Die rechtliche Sicherung der Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen hat durch Eintragung einer Baulast gemäß § 84 BbgBO im Baulastenverzeichnis des belasteten Grundstücks zu erfolgen. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde im Team Baulasten geführt.

Die Eintragung einer Baulast erfolgt mit allen erforderlichen Unterlagen im Team Baulasten, welches dem Fachdienst 41 Öffentliches Recht zugeordnet ist. Nach Eingang dieser können Grundstückseigentümer/innen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen. Die Unterschriftsleistung muss öffentlich beglaubigt sein (z.B. durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einen Notar oder der Katasterbehörde), wenn sie nicht vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet wird. Durch Eintragung der Baulast in das Baulastenverzeichnis wird diese unbeschadet der Rechte Dritter wirksam und gilt auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen. Wenn kein öffentliches Interesse mehr an einer bereits eingetragenen Baulast besteht, kann diese durch eine Verzichtserklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden. Die Eintragung sowie auch die Löschung von Baulasten sind gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Auskunft einer Baulast:

Das erforderliche Formular (siehe unten: Baulastenauskunft) ist ausgefüllt und mit einem Nachweis des berechtigten Interesses dieser Auskunft per Post, E-Mail oder Fax an das Team Baulast zu senden. 

Eintragung einer Baulast:

Der Antrag auf Eintragung einer Baulast ist zwingend einzureichen. Dieser findet sich am Ende der Seite unter dem Stichwort: Links - Formulare. Zudem ist die Fläche der einzutragenden Baulast, durch Angabe von Maßen und Kennzeichnung in einem Lageplan hinreichend zu bestimmen. Bitte halten Sie sich an die Verwaltungsvorschrift zu § 84 Brandenburgische Bauordnung.

Gebühren

Die Gebühren für die Eintragung einer Baulast sind in der Brandenburgischen Baugebührenordnung geregelt und betragen je Baulasteintragung 200,00 Euro bis 2.000,00 Euro. Für die Änderung, Korrektur oder Löschung einer Baulast fällt eine Gebühr in Höhe von 50,00 bis 500,00 Euro an und für die Fertigung eines Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis sowie Auskünfte zu Baulasten werden 50,00 Euro bis 200,00 Euro berechnet.

Zu Ihrer Information weisen wir darauf hin, dass für Auskünfte und Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis auch dann Gebühren erhoben werden müssen, wenn Sie Ihren Antrag über einen Dienstleister im Internet bestellen und dieser von Ihnen eine Gebühr verlangt.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Öffentliches Recht/Kommunalaufsicht/Denkmalschutz
Team Baulasten

Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow
E-Mail: Baulasten@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Frau Förster (Teamleiterin)
Telefon: 03328 318-356
E-Mail: Birgit.Foerster@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Herr Berg
Telefon: 03328 318-360
E-Mail: Karsten.Berg@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Frau Oehm (Baulastenauskünfte)
Telefon: 03328 318-379
E-Mail: Uta.Friedrich@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Frau Streubel
Telefon: 03328 318-357
E-Mail: Jeannette.Streubel@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Herr Polz
Telefon: 03328 318-367
E-Mail: Christian.Polz@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch
Brandenburgische Bauordnung
Brandenburgische Baugebührenordnung


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