Interessenbekundungsverfahren
Vergabe von Jugendhilfeleistungen - kooperative Lerngruppe
Die kooperative Lerngruppe, auch Lerngruppe+ genannt, ist ein integriertes Angebot von Jugendhilfe und Schule für Kinder im Grundschulalter mit hohem emotional-sozialen Unterstützungsbedarf im Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Sie basiert auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 i.V.m § 74 SGB VIII.
Aus schulischer Sicht sind die Grundlagen das Brandenburger Schulgesetzes (BbgSchulG) und die Rahmensetzung des MBJS (RaSe LG+).
Zielgruppe:
Das Angebot der kooperativen Lerngruppe richtet sich primär an alle Grundschüler*innen mit hohem emotional-sozialen Unterstützungsbedarf.
Für die folgende Schule wird ein nach § 75 SGB VIII anerkannter freier Träger, der im Landkreis Potsdam-Mittelmark tätig ist und Erfahrungen in der Zusammenarbeit im Bereich der Sozialarbeit in Lerngruppen mit der betreffenden Schule und Kenntnisse über den Sozialraum hat, gesucht.
Das Angebot der Lerngruppe+ an der betreffenden Grundschule soll ab dem Schuljahr 2023/24 umgesetzt werden:
Ernst-von-Stubenrauch-Grundschule Teltow: 0,75 VZÄ
Personal:
- Fachkraft gemäß dem Fachkräftebegriff des MBJS;
- Anforderungsprofil: die Fachkraft verfügt über Basis- und Orientierungswissen, Kooperationsbereitschaft sowie über Handlungs- und Reflexionsfähigkeit;
- Sie hat die Voraussetzungen zur Analyse von Arbeitsabläufen, Konflikten, Prozessen und zur erfolgreichen Gestaltung des Arbeitsalltags in der Lerngruppe.
Die Bewerbung muss enthalten:
- ein aussagekräftiges und schlüssiges Konzept für die Umsetzung des Angebotes, sowie die Ziele, Inhalte und Methoden
- Angaben zum Kooperationsvorhaben mit der Schule
- Kurzbeschreibung über die bisherigen Arbeitsinhalte im Rahmen von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bzw. Sozialarbeit an Schule im Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Angaben über die Rahmenbedingungen und Strukturen des Trägers (z.B. Anzahl beschäftigter Mitarbeiter, Teamarbeit, Fortbildungen, Supervision usw.)
- Angaben über die Qualifikationen der einzusetzenden Fachkraft;
- zur Erfüllung des Schutzauftrages der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §8a und 72a SGB VIII muss die Vorlage eines Schutzkonzeptes für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfolgen;
- Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag des Trägers;
- Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII
Bewerbungsfrist: 28.02.2023
Bewerbungen sind bis zum Ablauf der vorgenannten Frist, schriftlich und mit vollständigen Unterlagen an
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Kinder, Jugend und Familie
Jugendförderung
z.H. Frau Freyer
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
zu richten.