12.01.2023 08:45 Kategorie: Aktuelles, Bildung und Soziales

Interessenbekundungsverfahren

Vergabe von Jugendhilfeleistungen - koorperative Lerngruppe


Vergabe von Jugendhilfeleistungen - kooperative Lerngruppe

Die kooperative Lerngruppe, auch Lerngruppe+ genannt, ist ein integriertes Angebot von Jugendhilfe und Schule für Kinder im Grundschulalter mit hohem emotional-sozialen Unterstützungsbedarf im Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Sie basiert auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 i.V.m § 74 SGB VIII.
Aus schulischer Sicht sind die Grundlagen das Brandenburger Schulgesetzes (BbgSchulG) und die Rahmensetzung des MBJS (RaSe LG+).

Zielgruppe:
Das Angebot der kooperativen Lerngruppe richtet sich primär an alle Grundschüler*innen mit hohem emotional-sozialen Unterstützungsbedarf.
Für die folgende Schule wird ein nach § 75 SGB VIII anerkannter freier Träger, der im Landkreis Potsdam-Mittelmark tätig ist und Erfahrungen in der Zusammenarbeit im Bereich der Sozialarbeit in Lerngruppen mit der betreffenden Schule und Kenntnisse über den Sozialraum hat, gesucht.
Das Angebot der Lerngruppe+ an der betreffenden Grundschule soll ab dem Schuljahr 2023/24 umgesetzt werden:

Ernst-von-Stubenrauch-Grundschule Teltow: 0,75 VZÄ
Personal:

  • Fachkraft gemäß dem Fachkräftebegriff des MBJS;
  • Anforderungsprofil: die Fachkraft verfügt über Basis- und Orientierungswissen, Kooperationsbereitschaft sowie über Handlungs- und Reflexionsfähigkeit;
  • Sie hat die Voraussetzungen zur Analyse von Arbeitsabläufen, Konflikten, Prozessen und zur erfolgreichen Gestaltung des Arbeitsalltags in der Lerngruppe.

Die Bewerbung muss enthalten:

  • ein aussagekräftiges und schlüssiges Konzept für die Umsetzung des Angebotes, sowie die Ziele, Inhalte und Methoden
  • Angaben zum Kooperationsvorhaben mit der Schule
  • Kurzbeschreibung über die bisherigen Arbeitsinhalte im Rahmen von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bzw. Sozialarbeit an Schule im Landkreis Potsdam-Mittelmark
  • Angaben über die Rahmenbedingungen und Strukturen des Trägers (z.B. Anzahl beschäftigter Mitarbeiter, Teamarbeit, Fortbildungen, Supervision usw.)
  • Angaben über die Qualifikationen der einzusetzenden Fachkraft;
  • zur Erfüllung des Schutzauftrages der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §8a und 72a SGB VIII muss die Vorlage eines Schutzkonzeptes für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfolgen;
  • Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag des Trägers;
  • Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII

Bewerbungsfrist: 28.02.2023
Bewerbungen sind bis zum Ablauf der vorgenannten Frist, schriftlich und mit vollständigen Unterlagen an
            Landkreis Potsdam-Mittelmark
            FD Kinder, Jugend und Familie
            Jugendförderung
            z.H. Frau Freyer
            Papendorfer Weg 1
            14806 Bad Belzig
zu richten.
 



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