Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest — Aufhebung der Überwachungszone
1. Aufgrund Artikel 55 i.V. m. Anhang IX der VO (EU) 2020/687 hebe ich hiermit die Allgemeinverfügung vom 17.04.2023 zum Schutz gegen die Geflügelpest auf.
2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe beim Landrat des Landkreises Potsdam-
Mittelmark, Niemöllerstr. 1, 14806 Bad Belzig einzulegen.
Bad Belzig, 17.05.2023
Im Auftrag
Ch. Kraft i.V. Silke Ohm
(Komm. Amtstierärztin) Teamleiterin Veterinärwesen