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schoeffenwahl.de

Informationen zur Jugendschöffenwahl 2023

Auch Jugendliche und Heranwachsende müssen sich vor Gericht verantworten. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Neben den Berufsrichtern sind dort Laienrichter (Schöffen) tätig, die in den Hauptverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter teilnehmen; sie tragen in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil.

Für die kommende Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die das Ehrenamt eines Jugendschöffen übernehmen wollen.

Die Interessenten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, der deutschen Sprache ausreichend mächtig sein, zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt und im Landkreis ansässig sein. Eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, beispielsweise als Eltern, als Ausbilder oder in der Jugendarbeit müssen vorhanden sein.
Vom Amt ausgeschlossen sind oder sollen nicht berufen werden Personen,

  • die infolge Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden;
  • gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft wegen einer Tat, die zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes führen kann.

Hier steht das Bewerbungsformular zur Verfügung (PDF). Bitte laden Sie sich dieses Dokument herunter und übersenden es an die Kreisverwaltung, vielen Dank!
Weitere Informationen sind im Internet unter www.schoeffen.de  und www.schoeffenwahl.de ersichtlich.    

Ansprechpartner in der Kreisverwaltung:

Herr Kreissl - Tel. 03327 739 316

Frau Freyer - Tel. 03327 739 363

Mail: jugendamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de

 

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