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Corona: Allgemeinverfügung aufgehoben

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird die „Vierte Allgemeinverfügung nach § 28 Absatz 1 Satz 1, § 29, § 30 IfSG i.V.m. § 2 Absatz 3 und § 3 BbgGDG i.V.m. § 131 Absatz 1 Satz 1 BbgKVerf zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ vom 30.09.2022 mit Wirkung ab dem 13.02.2023 aufgehoben.

Bad Belzig, 09.02.2023

Marko Köhler

Landrat

 

Das genannte Dokument finden Sie hier

Weitere Informationen des Gesundheitsministeriums Brandenburg: Aktuelle Regelungen | Coronaportal des Landes Brandenburg

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