Corona: Allgemeinverfügung aufgehoben
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wird die „Vierte Allgemeinverfügung nach § 28 Absatz 1 Satz 1, § 29, § 30 IfSG i.V.m. § 2 Absatz 3 und § 3 BbgGDG i.V.m. § 131 Absatz 1 Satz 1 BbgKVerf zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ vom 30.09.2022 mit Wirkung ab dem 13.02.2023 aufgehoben.
Bad Belzig, 09.02.2023
Marko Köhler
Landrat
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Weitere Informationen des Gesundheitsministeriums Brandenburg: Aktuelle Regelungen | Coronaportal des Landes Brandenburg