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Kreisstadt Bad Belzig behält Kurortstatus

von links: Bürgermeisterin a.D. Klabunde, Bürgermeister Ernicke, Ministerin Nonnemacher, Landrat Köhler, hinten Geschäftsführer Gersonde

Kreisstadt ausgezeichnet

Bad Belzig bleibt weiterhin Kurort. Die Kreisstadt im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat ihren Status verteidigt und erhält erneut das höchste Prädikat als Heilbad. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher überreichte heute vor Ort und in Anwesenheit von Landrat Marko Köhler den Bescheid zur staatlichen Anerkennung als „Thermalsoleheilbad“ an den amtierenden Bürgermeister von Bad Belzig Roland Ernicke und den Geschäftsführer der Stein-Therme Mathias Gersonde. Es handelt sich dabei um eine Re-Prädikatisierung. Bereits seit 1995 ist Bad Belzig staatlich anerkannter Luftkurort und seit 2009 Thermalsoleheilbad.

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Bad Belzig entwickelt sich als moderner Kurort stetig weiter. Vorbildlich sind die vielfältigen vernetzten Gesundheitsangebote und regionalen Produkte, die fest im Portfolio der Stadt verankert sind. Ich freue mich sehr, dass Bad Belzig erneut die prädikatsrelevanten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt und uneingeschränkt die staatliche Anerkennung als Thermalsoleheilbad erhalten kann. Bad Belzig mit seinen zwei Kliniken und der SteinTherme verfügt über beste Voraussetzungen, um sich als attraktive Gesundheitsstadt weiter zu profilieren.“

Roland Ernicke, amtierender Bürgermeister von Bad Belzig: „Den Bad-Titel auf dem Ortsschild zu tragen ist das eine, das Bewusstsein dafür zu entwickeln, in einem Kurort zu leben, zu arbeiten oder zu Gast zu sein, das andere. In unserer erst jungen Kurort-Geschichte haben wir schon vieles erreicht. Unsere Stadt weiterhin als Gesundheitsstandort zu stärken und zu profilieren ist unser oberstes Ziel.“

Landrat Marko Köhler wies auf die Bedeutung der Kreisstadt für den Tourismus im Hohen Fläming hin, die durch das Zertifikat erneut wachsen wird. "Zudem ist der ausgezeichnete Kurort Bad Belzig wichtiger Bestandteil unseres regionalen Projektes "Mehr Zukunft", mit dem die Region sich als attraktiver Standort der Gesundheitswirtschaft profiliert."

Hintergrund für die Re-Prädikatisierung ist die Novellierung des Brandenburgischen Kurortegesetzes, die am 1. Mai 2019 in Kraft getreten war. Das geänderte Gesetz enthält eine Übergangsregelung. Danach müssen alle Kurorte, die vor dem 1. Mai 2019 ihre staatliche Anerkennung erhielten, bis zum 1. Mai 2024 die Voraussetzungen für die geführte Artbezeichnung nachweisen.

Informationen: Presseinformation des MSGIV - und unter (www.kurorte-land-brandenburg.de

 

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