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Öffentliche Bekanntgabe vom 22.01.2022
+++ Wichtiger Hinweis: Die nachstehende Regelung ist durch die Änderung der Eindämmungsverordnung ab 9.02.2022 aufgehoben +++
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark gibt bekannt:
Hiermit gibt der Landkreis Potsdam-Mittelmark gemäß § 27 Abs. 1 der Zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23.11.2021 (GVB1. II Nr. 93/2021), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14.01.2022 (GVB1. II Nr. 3/2022) Folgendes bekannt:
Laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen) wurde im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen der Schwellenwert von 750 überschritten. Zusätzlich hat landesweit laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburo,.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg~ der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht.
Gemäß § 27 Abs. 1 S. 4 der 2. SARS-CoV-2-EindV weise ich darauf hin, dass ab dem 23. Januar 2022 im Landkreis Potsdam-Mittelmark folgende Schutzmaßnahmen gelten: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den folgenden Fällen sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig:
der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen, die Begleitung und Betreuung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen,
die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen,
die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für
geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,
genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,
Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen; die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 bis 7 gelten entsprechend.
Bad Belzig, den 22. Januar 2022
gez. i.V. Schulz
Fachbereichsleiter für Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit und Schülerbeförderung
Gemäß § 1 der Verordnung zur elektronischen öffentlichen Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutzgesetz-Bekanntgabeverordnung -IfSGBekV) vom 12. Februar 2021 (GVBl. II Nr. 17/2021) tritt diese Allgemeinverfügung am Tage nach der Zugänglichmachung auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark in Kraft.
Zu den Regelungen der Corona-Pandemie
Die neue Radverkehrsbeauftragte des Landkreises möchte Potsdam-Mittelmark noch attraktiver für den Radverkehr machen. Lag der Schwerpunkt bisher bei den touristischen Radwegen, sollen nun auch Pendlerinnen und Pendler sowie der Schülerverkehr in den Fokus rücken.
Nachrichten und Hinweise des Landkreises zum Corona-Virus. Das Corona-Team erreichen Sie täglich von Montag bis Freitag per E-Mail gesundheitsamt@potsdam-mittelmark.de