Mitarbeitergespräche und Leistungsentgelt

MAG"Ein Gespräch - zwei Gewinner" - unter diesem Motto finden die jährlichen Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarung statt. Dieses Jahresgespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung und -führung im Landkreis Potsdam-Mittelmark, denn die Beschäftigten erfahren in diesem Gespräch, wie ihre Leistungen vom Vorgesetzten eingeschätzt werden, an welchen Zielen sie ihre Arbeit orientieren sollen und welche Perspektiven und Fördermaßnahmen sich ihnen in der Kreisverwaltung bieten. Auf der anderen Seite muss sich der Vorgesetzte in Vorbereitung auf das Gespräch intensiv mit den Stärken und Schwächen des Mitarbeiters auseinandersetzen, so dass es sich um mehr als eine Routinegespräch handelt.

Die Besonderheit des Mitarbeitergespräches mit Zielvereinbarung ist die Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, da das Gespräch einerseits freiwillig ist und zum anderen die Vertraulichkeit gewahrt wird, da die Inhalte nur den Gesprächspartnern bekannt sind. Die Rahmen des Mitarbeitergesprächs vereinbarten Ziele, können mit dem Einverständnis des Mitarbeiters auch entgeltrelevant und so Bestandteil der leistungsorientierten Vergütung werden.

Die leistungsorientierte Vergütung soll gemäß § 18 TVöD dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen der Kreisverwaltung zu verbessern, die Effektivität und Effizienz zu steigern und zugleich die Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz zu stärken. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist die leistungsorientierte Vergütung durch drei wesentliche Elemente gekennzeichnet:

Im Folgenden werden diese drei Elemente in ihren Inhalten näher erläutert. Für detaillierte Informationen über das System der leistungsorientierten Vergütung im Landkreis Potsdam-Mittelmark, stellen wir Ihnen am Ende dieser Seite entsprechende Dokumente zur Verfügung.

Leistungsentgelt

Grundlage für die Gewährung einer Leistungsprämie ist der Abschluss einer entgeltrelevanten Zielvereinbarung. Die dort vereinbarten Ziele setzen besondere oder zusätzliche Schwerpunkte in der Tätigkeit des Beschäftigten und müssen entsprechend anspruchsvoll sein. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass die Ziele durch den Beschäftigten beeinflussbar und in der Arbeitszeit zu erreichen sind. Des Weiteren müssen die Vereinbarungen mit den strategischen Zielen und dem Leitbild des Landkreises in Einklang stehen bzw. diese fördern. Auch das Halten einer hochwertigen Leistung kann dabei Gegenstand einer Zielvereinbarung sein.

Nach Ablauf des Zielvereinbarungszeitraum (in der Regel ein Jahr) erfolgt zwischen dem Vorgesetzten und dem Beschäftigten eine entsprechende Abrechnung der Ziele. Die Leistungsprämie wird dabei nur gewährt, wenn der Beschäftigte im vereinbarten Zeitraum die übertragenen Aufgaben zufriedenstellend erledigt hat. Im vergangenen Jahr betrug die Leistungsprämie, je nach Zielerreichungsgrad, zwischen 344,98 € und 669,49 €. Dabei haben ca. 90% der Beschäftigten ihre Ziele vollständig bzw. überwiegend erreicht.

Stufenaufstieg

Stufen IIStufenaufstiege in den Entgeltgruppen finden in der Regel nach dem nebenstehenden Schema statt. Diese Regelstufenaufstiege werden gewährt, wenn der Beschäftigte durchschnittliche Leistungen erbringt. Liegen die Leistungen jedoch erheblich über dem Durchschnitt oder erheblich darunter, besteht seitens des Arbeitgebers die Möglichkeit vorzeitige bzw. verzögernde Stufenaufstiege zu veranlassen.

Grundlage für die Stufenaufstiege sind die Einschätzungen des Vorgesetzten, welche jährlich mit der Zielvereinbarung bzw. dem Mitarbeitergespräch angefertigt werden. Sollte der Vorgesetzte dem Beschäftigten überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen, liegt es im Ermessen des Budgetverantwortlichen (in der Regel der jeweilige Fachbereichsleiter) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen entsprechenden vorzeitigen Stufenaufstieg zu gewähren. Im vergangenen Jahr konnte 9 Mitarbeitern ein vorzeitiger Stufenaufstieg gewährt werden, was Stufenverkürzungen von bis zu 1,5 Jahren zur Folge hatte. Verzögerte Stufenaufstiege wurden im letzten Jahr nicht veranlasst, was das hohe Leistungsniveau der Kreisverwaltung widerspiegelt.

Leistungszulage

Die Leistungszulage wurde zum Januar 2010 in der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark eingeführt. Diese Leistungszulage kann gewährt werden, wenn der Beschäftigte zusätzlich zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen eine außerordentliche Leistung erbracht hat. Diese Leistung darf jedoch nicht Gegenstand einer aktuellen Zielvereinbarung sein. Pro Beschäftigtem darf ein Vorgesetzter eine Leistungszulage von bis zu 1.500 € im Jahr gewähren. Dabei ist die Zulage auf monatlich 500 € beschränkt, so dass auch eine Streckung der Anerkennung auf mehrere Monate erfolgen kann.


Dokumente

Leitfaden zum jährlichen Mitarbeitergespräch & Rahmendienstvereinbarung Leistungsentgelte

 

Verantwortlich: Landkreis Potsdam-Mittelmark