Einarbeitung und Weiterbildung

EinarbeitungEinarbeitung
Der erste Arbeitstag und die Zeit danach sind besonders wichtig für den weiteren Verlauf der Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber. Um diesen Einstieg in eine neue Tätigkeit zu erleichtern, hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine systematische Einarbeitung für alle neuen Beschäftigten eingeführt, welche sowohl der sozialen Integration als auch der fachlichen Einarbeitung und der allgemeinen Orientierung dient. Die systematische Einarbeitung wird als Grundvoraussetzung für ein dauerhaftes, vertrauensvolles und erfolgreiches Zusammenarbeiten zwischen Führungskraft und Beschäftigtem angesehen. Sie trägt dazu bei, eine bestmögliche Einarbeitung zu erreichen und schafft wichtige Voraussetzungen für die Leistungsbereitschaft, Motivation und Leistungsfähigkeit. Diese Verfahrensweise bezieht sich übrigens nicht nur auf neu eingestellte Beschäftigte, sondern wird auch bei internen Umsetzungen praktiziert.

Erste Unsicherheit am neuen Arbeitsplatz ist vollkommen normal. Um den neuen Beschäftigten jedoch bei der Bewältigung der fachlichen Aufgaben zu unterstützen, wird am ersten Arbeitstag ein umfassendes Einarbeitungskonzept besprochen und unterzeichnet. In diesem Einarbeitungskonzept werden seitens des Vorgesetzten durch qualifizierte Aufgabenstellungen die konkreten Anforderungen an den Abeitsplatz beschrieben. Damit der Beschäftigte diesen Anforderungen auch gerecht werden kann, wird ihm ein sog. Mentor als Ansprechpartner an die Seite gestellt, an den sich der neue Beschäftigte mit seinen Fragen und persönlichen Schwierigkeiten wenden kann. Mit der intensiven Begleitung in den ersten 3 Monaten der Tätigkeit soll es dem Beschäftigten ermöglicht werden, sich schnell in die neuen Aufgabenbereiche einzuarbeiten und die bestehenden Normen innerhalb der Kreisverwaltung kennenzulernen.


Weiterbildung

weiterbildungUm die optimale Wahrnehmung der Aufgaben der Kreisverwaltung sicherzustellen, nimmt die ständige Qualifizierung der Mitarbeiter einen hohen Stellenwert in der Kreisverwaltung ein. Der Beschäftigte soll durch Weiterbildung befähigt werden, Änderungen des Arbeitsumfeldes und den fachlichen sowie technischen Entwicklungen zu folgen. Der Landkreis kommt in diesem Zusammenhang seinen Pflichten aus § 5 des Tarifverträges für den öffentlichen Dienst (TVöD) in vollem Umfang nach. Mit der Einführung von dezentralen Fortbildungsbudgets wurde den einzelnen Fachdiensten in der Kreisverwaltung die Möglichkeit eröffnet, die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter eigenverantwortlich umzusetzen. In diesem System kann der Mitarbeiter im jährlichen Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung seinen Qualifizierungsbedarf gegenüber dem Vorgesetzten anmelden. Der Vorgesetzte entscheidet dann innerhalb seines Bereiches und Budgets, in welchem Umfang er diesem Bedarf nachkommt.

Verantwortlich: Landkreis Potsdam-Mittelmark