Bürgerservice

Ihre Kreisverwaltung online - finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und Auskünfte zu über 200 Dienstleistungen der Verwaltung.

Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)

Sie wollen bzw. müssen aus persönlichen Gründen Ihr Kennzeichen ändern? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:

Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen ist eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges und der Nachweis über die Erstattung der Anzeige erforderlich. Sofern die Anzeige nicht in deutscher Sprache ausgefertigt ist, muss eine Übersetzung beigefügt werden.

Zur Vermeidung von weiteren Unannehmlichkeiten sprechen Sie so schnell wie möglich in Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde vor. Die Kennzeichen werden bei Diebstahl (nur wenn Anzeige erstattet wurde) von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben.

Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt.  

Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Hier geht es zur Online-Reservierung.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910 
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.remove-this.potsdam-mittelmark.de

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I/Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II/Fahrzeugbrief)
  • gültige HU-Bescheinigung, sofern nicht in der ZBI eingetragen
  • Kennzeichen bei Änderung aus persönlichen Gründen
  • ggf. noch vorhandes Kennzeichen
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original (nur bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige möglich)
  • ggf. Diebstahlanzeige

Gebühren

Grundgebühr

  • Änderung Kennzeichen 30,00 EUR

Zusatzgebühren

  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR
  • Ausstellung einer neuen ZB II 3,80 EUR
  • Abgabe einer Versicherung an Eides Statt 30,70 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen und Erteilung Betriebserlaubnis nach §21 StVZO 39,50 EUR
  • Eintragung technischer Daten nach § 19 StVZO 10,20 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
  • Feinstaubplakette 5,00 EUR
  • Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
  • Versand Bankbrief 5,10 EUR
  • Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
  • Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
  • Wunschkennzeichen 10,20 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

So finden Sie uns


Übersicht Dienstleistungen
Übersicht Dienstleistungen A-Z
Zum Seitenanfang