Einbürgerung

Ein ausländischer Bürger kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn er bestimmte, exakt definierte Bedingungen erfüllt.

Hinweise

Ein Anspruch auf Einbürgerung ist grundsätzlich für diejenigen Ausländer gegeben, die

  • sich hier 8 Jahre rechtmäßig aufhalten die ihren Lebensunterhalt
  • für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bestreiten können
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest oder deutsche Schulabschlüsse) haben
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden (geringfügige Verurteilungen sind unbeachtlich)
  • sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen
  • i. d. R. ihre alte Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben
  • Ermessenseinbürgerungen (z.B. bei deutschen Ehepartner) sind unter verkürzten Fristen möglich.
  •  Mehrstaatigkeit ist in Ausnahmefällen möglich, allerdings nur unter besonderen, exakt definierten Voraussetzungen.

Verlauf

Das Antragsformular sowie eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen erhalten Sie direkt in der Behörde bzw. sind die Zustellung auch auf Wunsch möglich.

Erforderliche Unterlagen

siehe Verlauf

Gebühren

Die Gebühr für die Einbürgerung eines Erwachsenen beträgt 255,00 Euro, für minderjährige Familienangehörige beträgt diese Gebühr 51,00 Euro. In Härtefällen ist eine Gebührenermäßigung oder -befreiung möglich.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 2- Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Fachdienst 23 - Ordnungsrecht und Personenstandswesen

Sitz Am Gutshof 1-7 14542 Werder (Havel)

Telefon 03327/ 739 - 310

Telefax: 03327/ 739 - 346

E-Mail fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Anschrift Postfach 1138 14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Besuch dieser Behörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden es an folgende E-Mail - Adresse: eos@potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten sind vorübergehend ausgesetzt

Montag
nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

Staatsangehörigkeitsgesetz


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