Antrag auf Neuerteilung nach Entziehung, Verzicht oder Ablehnung

Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen und evtl. eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt? Nach Ablauf der Sperrfrist dürfen Sie, sollten die Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr bestehen (Nachweis erforderlich), eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Hinweise

Voraussetzungen:

  • Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • Kein Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem anderen EU/EWR-Staat

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag rechtzeitig (frühestens 6 Monate) vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen, da die vorgeschriebenen Ermittlungen oft einige Zeit in Anspruch nehmen.

Antragstellung nur in der Fahrerlaubnisbehörde vor Ort
oder in ihrer zuständigen Gemeinde!

Informationen zu weiteren Dienstleistungen und Öffnungszeiten
finden Sie auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis
    oder
     andere Ausweisdokumente
  • Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
  • Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
    (nicht älter als 2 Jahre und nicht in den Klassen C und D)

zusätzlich bei den Klassen C und D

  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Leistungstest* (nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. Weiterbildung Berufskraftfahrer

*nur bei Klasse D oder ab einem Alter von 50 Jahren

Gebühren

zwischen 159,40€ und 256,00 € (je nach Aufwand)

Ansprechpartner

Postanschrift

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
E-Mail fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de


Besucheradresse

Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 03327 / 739 - 0
Telefax: 03327/739-229 

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