Brandverhütungsschau - Brandschutzdienststelle

Bauliche Anlagen, die eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefährdung aufweisen oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, unterliegen in regelmäßigen Zeitabständen der Brandverhütungsschau (§ 33 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz).
Eine Übersicht der Objekte, die einer Brandverhütungsschau unterzogen werden müssen, befindet sich als Download auf dieser Seite. Die Prüfintervalle können ebenfalls der Tabelle entnommen werden.

Hinweise

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Um den zeitlichen Aufwand für die wiederkehrenden Prüfungen der Behörden für die Betreiber von Gebäuden und baulichen Anlagen möglichst gering zu halten und eine gute Abstimmung zwischen allen Behörden zu erreichen, wird der Termin der Brandverhütungsschau auch der Technischen Bauaufsicht des Landkreises und unter Umständen auch dem Landesamt für Arbeitsschutz sowie dem Landesumweltamt Brandenburg bekannt gegeben.

Verlauf

Der Termin der Brandverhütungsschau wird den Eigentümern, Besitzern oder sonstigen Nutzungsberechtigten der baulichen Anlage und den zu beteiligenden Fachämtern mit Vorlaufzeit schriftlich mitgeteilt. In begründeten Einzelfällen kann die Brandverhütungsschau auch unangekündigt durchgeführt werden. Zum vereinbarten Termin erscheinen die Vertreter der Ämter. Je nach Betriebsspezifik können bzw. müssen andere Behörden beteiligt werden (z. B. Landesumweltamt Brandenburg, Landesamt für Arbeitsschutz, untere Bauaufsichtsbehörde). Zunächst werden verschiedene Nachweise geprüft. Es bietet sich an, dass dieser Teil der Brandverhütungsschau in einem Büro oder Besprechungsraum stattfinden kann, von dem aus alle Unterlagen greifbar sind und in dem alle Beteiligten an einem Tisch Einsicht in die Unterlagen nehmen können. Der zweite Teil der Brandverhütungsschau ist eine Begehung aller Bereiche. Es werden dabei alle augenfälligen Mängel benannt und durch die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle erläutert. Im Anschluss an die Begehung gibt es in der Regel eine kurze Auswertung, bei der alle Beteiligten die Ergebnisse der Brandverhütungsschau noch einmal zusammenfassen. Die gesamte Brandverhütungsschau wird im Allgemeinen, je nach Art und Umfang Ihrer Anlage, zwischen ein und drei Stunden in Anspruch nehmen, unter Umständen auch länger.

Erforderliche Unterlagen

Es sind bereitzuhalten:

  • Baugenehmigungen
  • Prüfprotokolle der Überprüfung der ortsfesten elektrischen Anlage sowie der ortsveränderlichen elektrischen Geräte durch eine Elektrofachkraft
  • Protokoll der überprüfung der Blitzschutzanlage
  • Prüfprotokolle von Sachverständigenprüfungen (Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Löschanlagen, BMA, Sicherheitsstromversorgung etc.)
  • Feuerwehrpläne sowie die Brandschutzordnung mit Unterweisungsnachweis

Dokumente

Brandverhütungsschaupflichtige Objekte
Brandverhütungsschaupflichtige bauliche Anlagen gemäß § 7 Absatz 1
(PDF, 0.6 MB)
Muster Objektbeschreibung LKPM
(PDF, 0.07 MB)
Feuerwehrpläne
Arbeitshinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
(PDF, 0.65 MB)
Feuerwehrschließung und Schlüsseldepots
Verfahrensweise für den Einbau
(PDF, 0.39 MB)
Freigabeantrag einer Feuerwehrschließung
(PDF, 0.48 MB)
Merkblatt zur Löschwasserversorgung
(PDF, 0.24 MB)

Gebühren

In der Ankündigung der Brandverhütungsschau wird mitgeteilt, dass die Brandverhütungsschau kostenpflichtig ist. Nach der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 25.11.2010 werden für jede angefangenen 15 Minuten 13,13 Euro (für die Durchführungs- sowie Vor- und Nachbereitungszeiten) berechnet. Dazu kommt eine Kilometerpauschale von 0,20 Euro pro Kilometer (An- und Abfahrt). Die Kostensatzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark (27.12.2010, Nummer 12) bekannt gemacht.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Stabsbereich des Landrates
Fachdienst Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz
Brandschutzdienststelle
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Straße nach Fichtenwalde
14547 Beelitz-Heilstätten

Herr Bundus (bis 29.12.2023)
Telefon: 033841-917 81
E-Mail: malte.bundus@remove-this.potsdam-mittelmark.de  (bis 2 MB)
            Brandschutzdienststelle@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Zuständig für die Bereiche:

  • Stadt Teltow
  • Gemeinde Kleinmachnow
  • Gemeinde Stahnsdorf

Herr Gölker
Telefon: 033841-917 82
E-Mail: soeren.goelker@potsdam-mittelmark.de (bis 2 MB)
            Brandschutzdienststelle@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Zuständig für die Bereiche:

  • Stadt Beelitz
  • Stadt Treuenbrietzen
  • Amt Brück
  • Amt Niemegk
  • Gemeinde Seddiner See
  • Gemeinde Wiesenburg/Mark

Herr Zimmermann
Telefon: 033841-917 84
E-Mail: mike.zimmermann@remove-this.potsdam-mittelmark.de (bis 2 MB)
            Brandschutzdienststelle@remove-this.potsdam-mittelmark.de
           
Zuständig für die Bereiche:

  • Stadt Werder (Havel)
  • Gemeinde Michendorf
  • Gemeinde Groß Kreutz
  • Gemeinde Nuthetal
  • Gemeinde Schwielowsee

Für die übrigen Amts- und Gemeindebereiche sind  (nach Absprache) Herr Zimmermann, Herr Gölker oder Herr Bundus zuständig.

Aufgabengebiete und Dienstleistungen

Brandverhütungsschauen und Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren:
Alle Sachbearbeiter in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich

Prüfung/Abstimmung von Feuerwehrplänen:

  • Hr. Bundus (bis 29.12.2023)
  • Hr. Gölker
  • Hr. Zimmermann

Feuerwehrschließungen, Brandmeldeanlagen:

  • Hr. Bundus (bis 29.12.2023)
  • Hr. Gölker
  • Hr. Zimmermann

Kapazitätserhöhungen in Kitas/Schulen:

  • Hr. Bundus (bis 29.12.2023)
  • Hr. Gölker
  • Hr. Zimmermann

Stellungnahmen TöB, BImSchG (z. B. Windkraftanlagen, Biogasanlagen)

  • Hr. Bundus (bis 29.12.2023)
  • Hr. Gölker
  • Hr. Zimmermann

 

Öffnungszeiten

Persönliche Gesprächstermine nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder bestätigter E-Mail.

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG

Brandverhütungsschauverordnung - BrVSchV


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