Hindernisse auf die Straße bringen - Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigung vom Verbot, Hindernisse auf die Straße/Gehweg zu bringen, wie z.B.: Aufstellen eines Baugerüstes, Bauzaunes, Containers, eines Bau- und Gerätewagens Anbringung von Warenautomaten Lagerung von Baumaterial Sperrung des Gehweges / Aufgrabung an öffentlichem Verkehrsgrund Errichtung eines Info-Standes Waren und Leistungen, Außenbestuhlungen

Hinweise

Der genaue Zeitraum der Arbeiten muss unbedingt angegeben werden. Die Anträge sind außer bei Notbaumaßnahmen mindestens 14 Tage vor dem Beginn der Baumaßnahme zu stellen. Der Vorlage eines Verkehrszeichenplans durch den Unternehmer/Bürger bedarf es nicht

Verlauf

1. Antragstellung durch den Bauunternehmer/Bürger
2. Prüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter
3. Anhörung der Träger öffentlicher Belange
4. Anordnung der notwendigen Maßnahmen gegenüber dem Antragsteller

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular und Lage- bzw. übersichtsplan

Dokumente

Hindernisse 1
(PDF, 0.02 MB)
Hindernisse Verlaengerung 1
(PDF, 0.01 MB)

Gebühren

10,20 bis 767,00 Euro je nach Bearbeitungsaufwand, Art der Maßnahme

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Telefon: 739-0

Telefax: 739-260
 

Frau Wendt, Telefon: 03327 / 739-238 für die Ämter und Gemeinden Bad Belzig, Groß Kreutz (Havel), Michendorf, Niemegk

Frau Hummel, Telefon: 03327 / 739232 für die Ämter und Gemeinden Brück, Wiesenburg/Mark, Nuthetal, Kloster Lehnin, Ziesar

Frau Fistler, Telefon 03327 / 739-236 für die Ämter und Gemeinden Beelitz, Schwielowsee, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Seddiner See

Frau Volkmann, Teefon 03327 / 739285 für die Ämter und Gemeinden Treuenbrietzen, Beetzsee, Wusterwitz


Frau Bürger, Telefon 03327 / 739-237, Errichtung eines Info-Standes, Waren und Leistungen, Außenbestuhlungen

Öffnungszeiten

Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 8 und 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, §§ 1, 2, 4 und Gebührennummer 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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