Kindertagesbetreuung - Übernahme von Elternbeiträgen

Auf Antrag kann der Elternbeitrag für die Kinderbetreuung teilweise übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (siehe auch § 90 Abs.3 SGB VIII - Kinder-und Jugendhilfe).

Hinweise

Was ist ein Elternbeitrag?
Ein Kostenbeitrag der Eltern für Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes für die Nutzung eines Tagesbetreuungsangebotes (zum Beispiel Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege).

Wer bestimmt die Höhe des Elternbeitrages?
Der Träger der Einrichtungen oder die Gemeinden in Form einer Gebührensatzung/Gebührenordnung.

Wie bestimmt sich die Höhe des Elternbeitrages?
Der Elternbeitrag ist nach dem Elterneinkommen, der Zahl der Geschwisterkinder sowie dem Betreuungsumfang zu staffeln.

Wo beantrage ich die übernahme von Elternbeiträgen?
Im FD Finanzhilfen für Familien am Dienstort Werder (Havel). Antragsformulare sind hier als PDF-Datei sowie in allen Außenstellen der Kreisverwaltung erhältlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Bescheinigung über die Höhe des Elternbeitrages der Kindereinrichtung
  • Lohn- beziehungsweise Gehaltsbescheinigungen
  • Aktueller Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigen
  • Arbeitslosengeldbescheid
  • ALG II-Leistungsbescheid mit Berechnungsbogen
  • Bescheid für Renten/Halbwaisenrente
  • Krankengeldnachweis
  • Kontoauszug bei Unterhaltszahlungen/ Bescheid bei Unterhaltsvorschuss
  • Nachweis von Kindergeldzahlungen mittels Kontoauszug
  • Mietvertrag
  • bei Wohneigentum: öffentliche Abgaben, Erhaltungsaufwand, Grundsteuerbescheid, Gebäudeversicherung
  • Wohngeldbescheid
  • Nachweis über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Police Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung
  • Police Unfallversicherung für das betreute Kind
  • Nachweise Beiträge für Riesterrente
  • Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel oder Angabe der Fahrkilometer mit PKW (einfache Strecke)
  • Nachweise Beiträge zu Berufsverbänden

Die zutreffenden Unterlagen sind dem Antrag in Kopie beizufügen.

Dokumente

Antrag Übernahme Elternbeiträge
Stand: April 2020
(PDF, 0.18 MB)

Gebühren

Es werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Finanzhilfen für Familien
Übernahme Elternbeiträge
Telefon: 033841 91-0
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig 
E-Mail: finanzhilfen@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Team Werder 
Am Gutshof 1-7, 14542 Werder 
Telefax: 03327 739-335

Team Teltow
Lankeweg 4, 14513 Teltow
Telefax : 03327 739-335

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch
keine Sprechzeit
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
keine Sprechzeit

Die Mitarbeiter sind am Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr und Montag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Die Sprechstunden für die Übernahme von Elternbeiträgen fallen bis auf weiteres am Standort Teltow aus.

Rechtliche Grundlagen

  • § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
  • § 17 Abs. 2 und 3 KitaG des Landes Brandenburg
  • Grundsätze über die Höhe und Staffelung von Elternbeiträgen

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