Ausländerbehörde

  • die Ausländerbehörde entscheidet über den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland
  • Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Haftungs- und Verpflichtungserklärungen zur Einladung von Gästen aus dem Ausland

 

Aktueller Hinweis:

Die Aufenthaltserlaubnisse gem. § 24 Abs. 1 AufenthG für ukrainische Staatsangehörige, die am 01.02.2024 gültig sind, gelten bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung fort. 

Näheres dazu finden Sie HIER.

Dienstleistungen


Kontakt

Leitung: Herr Scheffler, Tel.: 03327-739289

Besucheradresse:
14542 Werder (Havel)
Am Gutshof 1-7

Telefon: siehe telefonische Erreichbarkeit
E-Mail: abh@potsdam-mittelmark.de


Öffnungszeiten

Der Besuch der Ausländerbehörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden es an eine der beiden E-Mail-Adressen: abh@remove-this.potsdam-mittelmark.de oder termin-ABH@remove-this.potsdam-mittelmark.de

 

Telefonische Erreichbarkeit:

03327 739 400

Telefonzeiten:

Mo - Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Fr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie unbedingt:

Anträge aller Art sind auf dem Postweg oder per E-Mail einzureichen. Wir sind bemüht Ihre Anliegen zeitnah zu bearbeiten.

 

Öffnungszeiten der anderen Behörden - siehe jeweils "Dienstleistungen"

 

 

Weiterführende Links

Da wir nunmehr Formulare zur Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels einkaufen und diese urheberrechtlich geschützt sind, können wir Ihnen diese nicht mehr auf dieser Seite anbieten. Die Antragsvordrucke für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels liegen im Wartebereich der Ausländerbehörde aus.

 

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