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Arbeitslosengeld II wird zum 01.01.2018 erhöht

Geldscheine und -münzen
Wie jedes Jahr werden zum Jahreswechsel die Leistungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher erhöht. Das Jobcenter MAIA hat die genannten Änderungen bei der Berechnung der Leistungen für die Monate ab Januar 2018 bereits berücksichtigt und wird die Leistungen von Amts wegen in entsprechender Höhe auszahlen. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Bundesrat hat der Anhebung der Regelbedarfe am 03.11.2017 zugestimmt. Die Verordnung wurde am 14.11.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft wird der Regelbedarf um sechs Euro auf 374 Euro pro Person und Monat angehoben. Junge Erwachsene (von 18 bis 24 Jahre) im Haushalt der Eltern erhalten künftig fünf Euro mehr und damit insgesamt 332 Euro. Für Kinder unter sechs Jahre steigt der Regelbedarf um drei Euro auf 240 Euro und für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren um fünf Euro auf 296 Euro. Auch Jugendliche ab 14 Jahre bekommen mit 316 Euro fünf Euro mehr als bislang. Neben der Erhöhung der Regelbedarfe treten zum 01.01.2018 weitere Änderungen, die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld II haben, in Kraft. So erhöhen sich ab diesem Zeitpunkt die Leistungen für Kindergeld (+ 2 Euro) und Unterhaltsvorschuss (+ 4/+ 5 Euro, je nach Alter des Kindes), was bei der Berechnung des einkommensabhängigen Arbeitslosengeldes II berücksichtigt werden muss.  Schließlich gibt es ab 01.01.2018 auch Änderungen bei den für ALG-II-Bezieher abzuführenden Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Betroffenen erhalten zu den eingetretenen Änderungen ab 01.01.2018 in den nächsten Wochen einen entsprechenden Änderungsbescheid, dem die Berechnung der Leistungen zu entnehmen ist.
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