Bürgerservice
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Grundstücksverkehrsgesetz
Öffentliche Bekanntmachung zu aktuellen Verfahren
Nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ist über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke zu entscheiden. Diese Grundstücke werden unter dem Punkt Verlauf eingestellt.
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, können ihr Erwerbsinteresse schriftlich bis zur angegebenen Frist mit folgenden Angaben mitteilen:
- Aktenzeichen, Kontaktdaten, Flächenangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück),
- Begründung des Flächenerwerbs und
- Angaben zu den Eigentums- und Pachtflächen.
Hier gelangen Sie zurück auf die Seite des Fachdienstes Landwirtschaft:
FD Landwirtschaft
Verlauf
Hier finden Sie die aktuelle Veröffentlichung als pdf-Dokument:
- 30.39/2024-138
Erwerbsinteresse ist bis zum 10.05.2024 schriftlich mitzuteilen. - 30.39/2024-140
Erwerbsinteresse ist bis zum 14.05.2024 schriftlich mitzuteilen. - 30.39/2024-148
Erwerbsinteresse ist bis zum 22.05.2024 schriftlich mitzuteilen.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit und Schülerbeförderung
Fachdienst 39 Landwirtschaft
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
agrar@ potsdam-mittelmark.de
Besucheranschrift:
Frau Kottke
Potsdamer Str. 18
14776 Brandenburg a. d. Havel
Telefon: 03381/ 533-298
Telefax: 03381/ 533-306
Öffnungszeiten
Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
Grundstücksverkehrsgesetz
Links
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